BKA: „Grundsätzlicher Handlungsbedarf“ bei Videoüberwachung

dpa Berlin. Wenn Kameras eine Straftat filmen oder einen flüchtigen Verdächtigen, hilft das der Polizei. Doch Sammlung und Auswertung der Aufzeichnungen benötigten zu viel Zeit, findet der Präsident des Bundeskriminalamts, Holer Münch.

BKA: „Grundsätzlicher Handlungsbedarf“ bei Videoüberwachung

Eine Überwachungskamera der Polizei Hannover. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, fordert Verbesserungen bei der Videoüberwachung in Deutschland.

„Beim Thema Videoüberwachung besteht aus Sicht der Strafverfolgung grundsätzlicher Handlungsbedarf“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Sammlung und Bearbeitung von Material brauche teils zu viel Zeit.

„Heute muss, beispielsweise bei Bundesländer-übergreifenden Fluchtbewegungen, vorhandenes Material zunächst bundesweit eingesammelt werden“, sagte Münch. „Es liegt dann in der Regel in ganz unterschiedlichen Formaten und auf den unterschiedlichsten Datenträgern vor.“ Vor der eigentlichen Sichtung seien weitere Bearbeitungsschritte erforderlich. „Dies kostet häufig viel wertvolle Zeit. In anderen Ländern in Europa ist man durch zentrale Speicherung öffentlicher Videoüberwachung viel schneller und effizienter.“

Münch ist einer der Redner beim Europäischen Polizeikongress, der heute in Berlin beginnt. Er spricht am Mittwoch.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, räumte ein, die Auswertung des Materials bringe einen „gewissen Aufwand“ mit sich, insbesondere wenn es auch um Aufzeichnungen von Kameras privater Betreiber gehe. „Die suchen sich ja selber aus, welche Technik sie verwenden. Und das muss dann später kompatibel gemacht werden“, sagte Wendt der dpa. „Aber das gelingt uns. Daran wird auf jeden Fall keine Aufklärung scheitern.“

Die Videoüberwachung wurde zuletzt heftig diskutiert, weil Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zunächst vorschlagen wollte, die gesetzlichen Grundlagen auch für die automatische Gesichtserkennung zu schaffen - die Pläne dann aber bis auf weiteres wieder auf Eis legte.

Im Gegensatz zur Videoüberwachung, wie es sie heute gibt, können Systeme zur automatischen Gesichtserkennung Menschen, deren Fotos in einer Polizeidatenbank gespeichert sind, sozusagen live erkennen, wenn sie von einer Videokamera gefilmt werden.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, plädiert dafür, die Gesetzesgrundlagen für die Technik zu schaffen. „Wir suchen mit Gesichtserkennungssoftware schließlich dieselben Leute, die auch heute schon gerichtlich überprüfbar im polizeilichen Fahndungsbestand sind und aus Rechtsgründen gesucht werden.“ Auch Wendt wünscht sich das System.

Anlass für Diskussionen liefern allerdings insbesondere jene Treffer, bei denen jemand falsch zugeordnet wird. Am Berliner Bahnhof Südkreuz testete die Polizei bis Ende Juli 2018 ein Jahr lang mit Freiwilligen Systeme zur automatischen Gesichtserkennung.

Als „Gesamtsystem“ hätten die unterschiedlichen Ansätze in der ersten Testphase eine „Falschakzeptanzrate“ von 0,67 Prozent erzielt, schreibt die Bundespolizei in ihrem Abschlussbericht. In der zweiten Phase waren es noch 0,34 Prozent. Für den Frankfurter Hauptbahnhof würde das bei einer Fehlerquote von 0,5 Prozent am Tag 2300 falsche Treffer ergeben, rechnete der innenpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Konstantin Kuhle, jüngst vor.

Das Innenministerium rechnet anders: Durch die Kombination verschiedener Systeme lasse sich der Anteil falscher Treffer sogar auf bis zu 0,00018 Prozent „und damit auf ein verschwindend geringes Maß reduzieren“, hieß es in einer Mitteilung zu dem Test.

GdP-Vize Radek gab zu bedenken, auch er würde sich eine Fehlerquote von null Prozent wünschen. „Aber es gibt keine absolut perfekte Technik, nirgends. Gegebenenfalls sollte man mit dem Einsatz der Technik noch warten, wenn eine akzeptable Fehlerquote nicht sichergestellt werden kann.“ Der DPolG-Vorsitzende Wendt lobte die Ergebnisse des Tests als „hervorragend“.

Allerdings kann beim Einsatz der Technik nicht ausgeschlossen werden, dass unbescholtene Passanten als potenzielle Schwerverbrecher kontrolliert werden. Wendt hielt dagegen: „Selbst wenn ein solches System anschlagen würde, heißt das nicht, dass automatisch die GSG 9 kommt und die Leute zu Boden gerungen werden. Wir beachten die Eigensicherung, aber das tun wir immer.“