Blut- und DNA-Spuren belasten Daniel E.

Im Strümpfelbacher Mordfall sprechen immer mehr Indizien gegen den Angeklagten  –  Katharina K. wurde vermutlich erwürgt

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Eine Vielzahl von Asservaten sei ihr übermittelt worden, sagte die DNA-Sachverständige am gestrigen vierten Verhandlungstag im Mordfall Katharina K. am Stuttgarter Landgericht. An all jenen Gegenständen verwertbare Spuren zu suchen und diese dann genauer zu untersuchen – es muss eine Mammutaufgabe gewesen sein. Und nur an wenigen Stellen war sie von Erfolg gekrönt. Besonders eine DNA-Spur an einer Plastikplane belastet den angeklagten Daniel E. jedoch schwer.

Schon während der Ermittlungen stellte sich der Fall für die Spurensicherung als sehr umfangreich dar, das lassen allein schon die vielen Orte erahnen, die mit der Tat in Zusammenhang stehen: Neben der Wohnung in der Flurstraße in Backnang – dem mutmaßlichen Tatort – galt es auch noch die Wohnung des Angeklagten in Weiler zum Stein, seinen zwischenzeitlichen Wohnort bei seiner besten Freundin in Großbottwar, den Leichenfundort in Asperg sowie ein Gartengrundstück in Ludwigsburg-Eglosheim zu untersuchen, auf dem die Leiche zuvor offenbar in Brand gesetzt wurde.

Dass Katharina K. nicht einfach nur verschwunden war, musste den Beamten dabei schon früh klar geworden sein. Als die Spurensicherung zwei Tage nach der Tat, am 10. November 2017 die Wohnung in der Flurstraße untersuchte, habe der Leichenspürhund im Wohnzimmer prompt reagiert, wie ein Beamter der Spurensicherung vor Gericht aussagte. Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamt untersuchte in der Folge den Boden auf latente, also auch abgewischte, Blutspuren – mit Erfolg. Die Anwendung des Stoffs Luminol machte die Spuren als bläulich schimmernde Flecken sichtbar. „Wie lange die da aber schon sind, lässt sich nicht sagen“, räumte der Beamte ein. Die DNA-Sachverständige machte unmissverständlich klar: Das Blut stammt von Katharina K. Zudem hätte die Spur „recht frisch“ ausgesehen. An der Aussage des Beschuldigten, die 22-Jährige sei am Abend des 8. November 2017 aus der Wohnung gegangen und nicht wieder gesehen worden, lassen diese Funde somit berechtigte Zweifel entstehen.

Teppich mit Blutflecken wurde in Daniel E.s Wohnung gefunden

Ein weiteres Indiz dafür, dass Katharina K. in ihrer Wohnung umgebracht wurde, fanden die Ermittler im Flur der Wohnung. Unter einem speziellen Licht, auch Crime Lite genannt, zeigten sich auf den Fließen im Flur Wischspuren. „Als ob ein Gegenstand darüber gezogen wurde“ hätten diese ausgesehen, sagte ein Beamter aus. Anhand eines Fotos, das laut Angehörigen Katharina K.s nur wenige Tage vor deren Verschwinden entstanden war, stellten die Ermittler außerdem fest, dass der Teppich vor dem Sofa ausgetauscht wurde. Und wie es sich trifft, fand man in Daniel E.s Wohnung in Weiler zum Stein gleich zwei Teppiche, von denen einer nicht näher beschriebene Flecken aufwies – Blutspuren, wie sich herausstellte. Auch jene Spuren konnten zweifelsfrei Katharina K. zugeordnet werden. Die 22-Jährige galt zu diesem Zeitpunkt noch als vermisst.

Darauf, was genau der zweifachen Mutter zugestoßen ist, lässt das rechtsmedizinische Gutachten Rückschlüsse zu, das die Sachverständige Iris Schimmel gestern präsentierte. Ihre Aufgabe sei durch den Umstand erschwert worden, dass ein Großteil der Körperfläche Katharina K. teils schwerste Verbrennungen aufwies, erklärte sie. Ihre Aussage war für den Vater Katharina K.s zu viel. Er verließ den Saal, rief sichtlich aufgebracht in Richtung des Angeklagten: „Ich gehe nur wegen dir, du Arschloch!“ Dieser wiederum zeigte keine Regung, schaute nicht einmal von seinen Notizen auf.

Insgesamt kam die Rechtsmedizinerin aber zu dem Schluss, dass die 22-Jährige wohl durch eine „komprimierende Gewalteinwirkung gegen den Hals“ – also durch Erwürgen oder Erdrosseln – zu Tode gekommen sei. Sie stellte zudem eine mehrere Zentimeter tiefe Wunde im Bereich des Brustkorbs fest. Diese könne die Atmung zusätzlich beeinträchtigt sein, als Todesursache komme sie jedoch nicht in Betracht. Weitere Verletzungen stellte Schimmel im Gesicht der Toten fest, hier gehe sie ebenfalls von stumpfer Gewalteinwirkung aus. Mit Sicherheit konnte sie jedoch sagen, dass Katharina K. nicht mehr am Leben war, als ihr Körper in Brand gesetzt wurde.

Anhaltspunkte dazu, wo dieser Brand stattgefunden hat, fanden die Ermittler einige Tage nach der Tat. Die Auswertung von Fahrzeugdaten Daniel E.s führte die Polizisten am 17. November zu dem Gartengrundstück nach Eglosheim. Auch hier war ein Spürhund im Einsatz und auch hier schlug er an. „Erst einmal war da nicht viel zu erkennen, es lag Laub darauf“, beschreibt ein Beamter der Spurensicherung eine mit Betonplatten ausgelegte Stelle. Den Verdacht, dass Daniel E. an dieser Stelle versucht hatte, die Leiche seiner Ex-Freundin in Brand zu setzen, schöpften die Beamten bei genauerem Hinsehen: Dunkle Verfärbungen wiesen auf den Brand hin, außerdem fanden die Ermittler ein Haarbüschel und angekokelte Stoffreste. In einem Verschlag auf dem Gartengrundstück entdeckten sie mithilfe des Spürhundes zudem eine blaue Plane mit Rußspuren darauf. „Der Eindruck war, dass darin etwas transportiert wurde, das gebrannt hatte“, formulierte der zuständige Beamte vorsichtig. Dass es ein menschlicher Körper war, ließen die Abdrücke unschwer erahnen. Insgesamt 106 Spuren wurden allein an dem mehrere Quadratmeter großen Stück Plastik gesichert – die meisten stammten von Katharina K., eine davon sei jedoch zweifelsfrei Daniel E. zuzuordnen, führte die DNA-Sachverständige aus.

Die Aufarbeitung des Falls vor Gericht nimmt immer umfangreichere Züge an, weswegen der Vorsitzende Richter noch weitere Verhandlungstermine bis in den März des kommenden Jahres angesetzt hat. Unter anderem hat Daniel E.s Verteidiger Thomas Raich beantragt, den Vater von Katharina K.s ältestem Sohn sowie zwei mutmaßliche Ex-Freunde der jungen Frau vorzuladen. Daraufhin hat nun ein Anwalt der Nebenklage zwei weitere Zeugen vorgeladen. Sie sollen offenbar die Homosexualität des Angeklagten beweisen. Damit will der Anwalt aufzeigen, dass ein Eifersuchtsdrama als Auslöser der Tat ausscheide. Der Prozess wird am kommenden Dienstag, 20. November, fortgesetzt.