Bluttat an Tochter: Gericht entscheidet über Schuldfähigkeit

dpa/lsw Rottweil. Ihre eigene Tochter soll eine Frau erstochen haben. Das Landgericht Rottweil muss jetzt über ihre Schuldfähigkeit befinden und entscheiden, wie es mit ihr weitergeht.

Bluttat an Tochter: Gericht entscheidet über Schuldfähigkeit

Vor dem Justizgebäude steht eine Statue der Göttin Justitia. Foto: Stefan Puchner/Archivbild

Das Landgericht Rottweil verhandelt von heute an den Fall einer Mutter, die ihre 22 Jahre alte Tochter erstochen haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die psychisch kranke Frau zur Tatzeit schuldunfähig war. Das Sicherungsverfahren soll klären, ob sie dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht wird (Aktenzeichen 1 Ks 22 Js 1042/19).

Die zur Tatzeit 56 Jahre alte Beschuldigte kam nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft. Der ursprüngliche Haftbefehl wegen Totschlags und versuchten Mordes wurde nach einem psychiatrischen Gutachten aufgehoben. Seit Februar befindet sie sich in einer psychiatrischen Einrichtung.

Nach Angaben der Ermittler hatte die Frau im Januar ihre 22 Jahre alte Tochter in deren Wohnung in Hardt (Kreis Rottweil) erstochen. Anschließend versuchte sie, ihren Sohn ebenfalls mit einem Messer zu erstechen und verletzte ihn schwer. In dessen Wohnung in Schramberg wurde sie festgenommen. Der genau Tathergang ist nach Angaben eines Gerichtssprechers unklar.