AfD Brandenburg steht unter Extremismusverdacht

dpa Potsdam. In Brandenburg wird der AfD-Landesverband von Verfassungsschützern überwacht - wie auch in Thüringen. Nach Einschätzung der Geheimdienste werden beide Landesverbände von Rechtsnationalen dominiert und haben Verbindungen in die rechtsextreme Szene.

AfD Brandenburg steht unter Extremismusverdacht

Das Logo der AfD auf Parteibroschüren. Foto: Markus Scholz/dpa

Nach Thüringen hat auch der Brandenburger Verfassungsschutz den gesamten AfD-Landesverband zu einem rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt.

„Die Brandenburger AfD ist in Teilen eng vernetzt mit rechtsextremistischen Strukturen und versucht dabei, die Brandmauern der Demokratie zu schleifen“, sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) in Potsdam. „Die Brandenburger AfD ist geprägt und dominiert vom Gedankengut des "Flügels".“ Die „vermeintliche Auflösung“ des vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeschätzten „Flügels“ mache da keinen Unterschied.

Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller begründete die Einstufung des Landesverbands unter anderem mit extremistischen Positionen. „Es liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass von ihm Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgehen“, sagte er. Man könne dem Landesverband extremistische Positionen von AfD-Mitgliedern zurechnen, die vor allem die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzten. Der Einfluss des „Flügels“ auf die Partei sei in Brandenburg besonders stark ausgeprägt. Etwa 40 Prozent der AfD-Mitglieder seien dem „Flügel“ zuzurechnen. Zudem gebe es eine personelle und strukturelle Verflechtung der AfD mit anderen rechtsextremistischen Strukturen.

Der bisherige Brandenburger Landeschef Andreas Kalbitz ist einer der Wortführer der radikalen Partei-Rechten um Thüringens AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke, die in der Gruppierung zusammengeschlossen waren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Gruppierung ist mittlerweile formal aufgelöst. Brandenburgs Verfassungsschutzchef Müller nannte Kalbitz einen erwiesenen Rechtsextremisten.

Kalbitz bezeichnete die Einstufung seiner Person und des Landesverbands als falsch. „(Sie) sind der bisherige Höhepunkt der politischen Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes gegen die demokratisch gewählte Opposition“, erklärte er auf Anfrage. Die Brandenburger AfD will eine Klage prüfen. „Wir sind gerade dabei, die juristischen Möglichkeiten zu erwägen“, sagte der kommissarische Landeschef Daniel Freiherr von Lützow der Deutschen Presse-Agentur. Im Inforadio des RBB sagte er zuvor, die AfD werde Klage einreichen.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz betont, er sei nicht HDJ-Mitglied gewesen. Er geht beim Bundesschiedsgericht der Partei und vor dem Landgericht Berlin gegen den Beschluss vor. Das Landgericht will am Freitag über den Eilantrag verhandeln.

AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Entscheidung des Verfassungsschutzes in Brandenburg, den Landesverband der AfD als Verdachtsfall einzustufen, ist genauso falsch wie die bisherigen Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz.“

SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil forderte, „dass die gesamte AfD, in allen Ländern und auf Bundesebene, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gehört“. Die stellvertretende Linke-Chefin Martina Renner sagte: „Die AfD bleibt eine im Kern völkische und rassistische Partei.“ Der Obmann der FDP-Fraktion im Innenausschuss, Benjamin Strasser, meinte: „Die Beobachtung der Bundespartei dürfte der nächste logische Schritt sein und ist wohl nur noch eine Frage der Zeit.“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterteilt das Beobachten in einen Prüffall, bei dem es Anhaltspunkte eines Verdachts für Extremismus gibt, einen Verdachtsfall, bei dem es hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt, und eine erwiesene extremistische Bestrebung.

Beim Verdachtsfall können laut Brandenburgs Verfassungsschutzchef Müller alle nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt werden, dies muss allerdings genau nach Verhältnismäßigkeit abgewogen werden. Müller sagte, die AfD habe nach Ansicht seiner Fachleute bereits in einigen Teilbereichen die Schwelle zur erwiesenen extremistischen Bestrebung überschritten. Der Kernbereich der Ausübung von Abgeordnetenmandaten ist aber geschützt.

In Thüringen hatte der Landesverfassungsschutz den gesamten dortigen AfD-Landesverband bereits im März als Verdachtsfall eingestuft.

Den Verein „Zukunft Heimat“ in Südbrandenburg hat der Brandenburger Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Der Verein werde seit Januar als „erwiesene rechtsextremistische Bestrebung“ beobachtet, erklärte Müller. „Der unter neonationalsozialistischem Einfluss stehende rechtsextremistische Verein „Zukunft Heimat““ sei ein Beispiel dafür, dass es bei der Brandenburger AfD ein strukturelles Zusammenwirken mit extremistischen Bestrebungen gebe. Der AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Berndt leitet den Verein, der vor allem in Cottbus Demonstrationen gegen den Zuzug von Flüchtlingen und anderen Ausländern organisiert.