Keine Zeit, am 8. März im Wahllokal zu erscheinen? Das ist kein Problem, denn man kann auch per Brief teilnehmen – warum die Wählernummer so wichtig ist.
Weißer Umschlag für die Briefwahl in Baden-Württemberg.
Von Michael Maier/dpa
Der Termin kommt schneller, als man denkt: Am 8. März 2026 ist Landtagswahl. Wer am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kann oder will, kann per Briefwahl wählen. Und das geht so:
Die Unterlagen lassen sich per Mail, Post oder je nach Gemeinde auch online am Wohnsitz anfordern. Laut der Landeszentrale für Politische Bildung (lpb) ist dies bis zwei Tage vor der Wahl am 8. März 2026 möglich, also bis zum Freitag davor. Deadline ist 15 Uhr.
Wie kann man in BW Briefwahl beantragen?
Man kann auch abwarten, bis etwa drei Wochen vor der Wahl die offizielle Wahlbenachrichtigung eintrifft und dort angeben, dass man per Briefwahl abstimmen möchte. Diese Information wird dann an die Gemeinde weitergeleitet, die dem Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen zusendet.
Alternativ ist es möglich, die Unterlagen persönlich abzuholen, sobald sie verfügbar sind, und direkt vor Ort auszufüllen. Die Gemeinde muss dabei gewährleisten, dass der Stimmzettel unbeobachtet ausgefüllt und in den entsprechenden Umschlag gelegt werden kann.
Etwa fünf Wochen vor der Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet. Mit der darauf angegebenen Wählernummer kann man einen Antrag auf Briefwahl per Postkartenrücksendung stellen (oder teilweise auch per Internet). Ohne die Wählernummer läuft die Antragstellung zum Teil per E-Mail, heißt es etwa in Stuttgart.
Briefwahl: Bis wann gilt die Stimme?
Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse eintreffen. Man hat die Möglichkeit, ihn persönlich abzugeben oder per Post zu senden.
Letzteres sollte jedoch spätestens am Mittwoch vor der Wahl erfolgen, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können, wie das Innenministerium rät. Kommen die Unterlagen nicht rechtzeitig an, wird die Stimme nicht berücksichtigt. Zuvor hatte das Ministerium noch von „spätestens Donnerstag“ gesprochen, seine Angaben gegenüber der Presseagentur dpa aber inzwischen korrigiert.
Briefwahl-Umschläge: Was muss man ausfüllen?
Ein Wahlschein erfordert eine unterschriebene Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde. Der Stimmzettel selbst ermöglicht die Vergabe von Erst- und Zweitstimme.
Laut Landeswahlordnung wird der Stimmzettel in einen weißen Umschlag gesteckt, der zusammen mit dem Wahlschein in einen roten Wahlbriefumschlag kommt. Anschließend können die Unterlagen verschickt oder abgegeben werden.