Brunold scheitert mit Petition

Baugenehmigung war korrekt

Brunold scheitert mit Petition

BACKNANG (not). Bei der Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes Schillerstraße 46, in dem dieser Tage ein mexikanisches Restaurant eröffnet hat, scheint alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein. Zumindest was die Baugenehmigung angeht. Dies hat Baurechtsamtsleiter Helmut Wagner nun schriftlich vom Landtag Baden-Württemberg bestätigt bekommen.

Zur Vorgeschichte: Schon im Vorjahr hatte sich Angrenzer Andreas Brunold an das Verwaltungsgericht Stuttgart gewandt. Dieses solle die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche gegen das Bauprojekt feststellen. Doch das Gericht lehnte Anfang des Jahres diese Klage als unbegründet ab. Danach wandte sich Brunold an den Petitionsausschuss des Landtags. Nun liegt auch das Ergebnis dieser Prüfung vor, das Amtsleiter Wagner in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats vortrug. Demnach hat der Landtag Mitte Mai bereits beschlossen, „dass der Petition nicht abgeholfen werden kann.“ Er ist damit laut Wagner der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt, der sich ausführlich mit der Rechts- und Sachlage auseinandergesetzt hat. So wurde der Antrag nicht nur im Hinblick aufs Baurecht geprüft, sondern auch in Bezug auf das Immissionsschutz-, das Gaststätten- und das Wasserrecht. Wagner: „Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die erteilte Baugenehmigung nicht zu beanstanden ist.“

Trotz dieser beiden Entscheidungen ist die Streitsache noch nicht ganz zu Ende. Nach dem oben erwähnten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, keine aufschiebende Wirkung von Widersprüchen gegen die Baugenehmigung zuzulassen, hatte Brunold beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Beschwerde gegen diese Entscheidung erhoben. Und über diese Beschwerde wurde bislang noch nicht entschieden.