Brustprothese schützt nicht vor Leibesvisitation

Bundespolizei untersucht Kontrolle einer Krebspatientin am Stuttgarter Flughafen – Vorgehen „in Einzelfällen“ rechtmäßig

Von Wolf-Dieter Obst

Stuttgart Frauen, die nach einer Krebsoperation mit Brustprothesen auf Flugreise sind, müssen am Stuttgarter Flughafen mit Kontrollen rechnen, die „unangenehm und unangemessen erscheinen“. Dies hat nun die Bundespolizei erklärt, die den Fall einer 64-jährigen Betroffenen untersucht. Die Passagierin hatte bei einer Leibesvisitation ihre Prothese ablegen müssen, um sie auf Sprengstoff untersuchen zu lassen. „Eine schreckliche Situation“, sagt die Frau aus dem Kreis Esslingen, die einen Urlaubsflug nach Portugal gebucht hatte.

„Wir prüfen weiterhin, ob der Vorgang weisungskonform und rechtmäßig abgelaufen ist“, sagt Carolin Bartelt von der Bundespolizeidirektion Stuttgart. Die Bundespolizei kontrolliert nicht selbst, sie hat hierzu eine Privatfirma beauftragt. Über das Ergebnis werde die Behörde aber „aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft geben“, so die Sprecherin. Sie schweigt auch darüber, warum die 64-Jährige überhaupt ins Visier geraten war – obwohl diese seit ihrer Krebsoperation 2011 schon öfter Flugreisen unternommen hatte, ohne untersucht zu werden. Die Betroffene beklagt, dass die Leibesvisitation in einer Kabine abseits der Sicherheitskontrolle ohne Aufklärung oder Erklärungen des Sicherheitspersonals abgelaufen sei. Dies habe sie als „entwürdigend und übergriffig“ empfunden.

Macht der Ton die Musik? Bundespolizei-Sprecherin Bartelt betont, dass die sogenannten Luftsicherheitsassistenten angewiesen seien, freundlich zu sein, die Maßnahmen zu erklären und einen serviceorientierten Umgang zu pflegen – gerade auch bei hochsensiblen Themen wie körperlichen Einschränkungen.

Nach Ansicht der 64-Jährigen habe es aber keine Erklärungen des weiblichen Personals, sondern nur Aufforderungen gegeben. Etwa die Anweisung in einer Kabine, die Brustprothese zu entfernen, damit deren Rückseite auf Sprengstoff untersucht werden könne. Die Reisende sah sich in einer Situation, „in der ich auf Nachfragen keinerlei Antworten erhalten würde“.

Auch wenn die Bundespolizei zum konkreten Fall keine Auskunft geben will, so stellt Sprecherin Bartelt klar, dass solche Kontrollen grundsätzlich möglich sind: „Dadurch soll ein hohes Maß an Sicherheit für alle Fluggäste gewährleistet werden.“ Wenn der Sicherheitsscanner einen Alarm auslöst, werde der Passagier „manuell kon­trolliert, bis sichergestellt ist, dass der Fluggast keine verbotenen Gegenstände am Körper trägt“, so Carolin Bartelt. Bisher gibt es offenbar keine Anhaltspunkte, dass dies unrechtmäßig geschehen sein könnte. Denn laut den Vorschriften seien Kontrollschritte, die über das Abtasten hinausgehen, grundsätzlich möglich. „In Einzelfällen“, sagt Bundespolizei-Sprecherin Bartelt, „kann auch das Ablegen einer Prothese erforderlich sein.“

Was hier nun einen solchen Einzelfall begründet hat, darüber gibt es keine Auskunft. Grundsätzlich aber sei es erwünscht, wenn Passagiere mit medizinischen Besonderheiten von sich aus das Sicherheitspersonal ansprechen. Behindertenausweise, Implantatpässe oder sonstige ärztliche Bescheinigungen könnten zu einem problemlosen Ablauf der Kontrolle beitragen, heißt es.

Wenn die 64-Jährige Ende März ihren Rückflug aus Portugal antreten wird, geht sie lieber auf Nummer ganz sicher. Ohne Brustprothese. „Ich finde es jedenfalls wichtig“, sagt sie, „dass über diese Problematik öffentlich diskutiert wird.“https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.flughafen-stuttgart-brustprothese-unter-bombenverdacht.3128301c-5cdf-4029-a7f8-14aaa45b82a5.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.flughafen-stuttgart-fuenf-zusaetzliche-koerperscanner-im-einsatz.8c16cfd6-2fed-477b-93ec-cac4661b1980.htmlhttps://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.flughafen-stuttgart-koerperscanner-am-stuttgarter-flughafen-im-einsatz.be652fd6-d1cb-483f-bc7e-b28051ebd055.html