Rettungsdienst

Bürger klagen gegen das Land

Das Land hat die Regelungen für den Rettungsdienst überarbeitet. Gegen die Änderungen und die Strukturen insgesamt klagt jetzt ein Zusammenschluss von Bürgern aus Mannheim.

Bürger klagen gegen das Land

Der Rettungsdienst steht bundesweit unter Druck. In Baden-Württemberg gibt es jetzt eine Klage gegen das System.

Von Jürgen Bock

Seit September dieses Jahres gilt in Baden-Württemberg der neue Rettungsdienstplan. Er soll die Versorgung der Bevölkerung verbessern und bringt zahlreiche Änderungen mit sich. So müssen Retter künftig schneller am Einsatzort sein, nämlich in zwölf statt bisher 15 Minuten. Eine Gruppe von Mannheimer Bürgern hält den neuen Rettungsdienstplan und einige der grundsätzlichen Regelungen im Rettungsdienst allerdings für rechtswidrig und hat deswegen eine Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. Das Gericht bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des Südwestrundfunks (SWR).

Bei den Antragstellern handele es sich um fünf Notärzte, einen Rettungsassistenten, fünf Stadträte aus Mannheim und einen pensionierter Kriminalhauptkommissar, sagte ein Gerichtssprecher unserer Zeitung. Diese machten im Wesentlichen geltend, dass der Rettungsdienstplan den gesetzlichen Vorgaben im Rettungsdienstgesetz nicht genüge. Insbesondere werde flächendeckend die Hilfsfrist bereits jetzt nicht eingehalten. Der Rettungsdienst sei insgesamt nicht leistungsfähig. Kritisiert wird auch die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Rettungsorganisationen, die in Baden-Württemberg die Ausstattung des Rettungsdiensts bestimmt. Es seien hierzu zwei Verfahren eingeleitet worden, so der Sprecher: ein Normenkontrollantrag und ein damit verbundener Eilantrag.

Wie lang es allerdings dauert, bis in der Sache eine grundsätzliche Entscheidung fällt, ist offen. „Es handelt sich um ein komplexes Verfahren. Vergleichbare Normenkontrollverfahren sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahrensbeteiligten aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit mehrfach Schriftsätze wechseln“, heißt es beim Verwaltungsgerichtshof. Daher könne derzeit nicht gesagt werden, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.