Reform der Sozialysteme

Bürgernah oder unbezahlbar? Die Zukunft des Sozialstaats

Union und SPD wollen den Sozialstaat umkrempeln. Im Stillen überlegten sich Bund, Länder und Kommunen ein Konzept. Jetzt sind die Empfehlungen ihrer Kommission da. Gefordert wird ein großer Kraftakt.

Bürgernah oder unbezahlbar? Die Zukunft des Sozialstaats

Sozialstaat – teuer, ineffizient, unbezahlbar? Eine Frau tippt auf einem Tablet auf einen Link zum Beantragen des Bürgergeldes im Kundenbereich im Jobcenter Berlin-Mitte.

Von Markus Brauer/dpa

Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren. Das geht aus dem Entwurf für «Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform» hervor. Am heutigen Dienstag (27. Januar) sollen die Vorschläge an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.

Das sehen die Reformvorschläge vor

Zentrale Elemente: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Generell sollen Sozialleistungen schneller und unkomplizierter zugänglich werden.

Insgesamt formuliert die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 26 konkrete Empfehlungen. Um die Ziele zu erreichen, schlägt sie „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.

Nur noch eine Anlaufstelle

Für jeden soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben: die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürger oft mehrere Anträge auf Unterstützung stellen.

Eine komplette Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission nicht zu Schlechterstellungen kommen.

Einfachere Leistungen

Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

„Konsequente Digitalisierung“ ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich „einen digitalen Neustart des Sozialstaats“. So soll ein zentrales Anlauf und Service Portal digitale Antragstellung ermöglichen.

„Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker“, verspricht das Gremium.

Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaats-Kommission geeinigt.

Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens

Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen, heißt es.

Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, „hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen“.

„Wir sind froh, dass die Sozialstaats-Kommission eine ambitionierte Einigung erreicht hat, die geprägt ist von konkreten Vorschlägen der Vereinfachung“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa.

„Die Verwaltung wird effizienter, und für die Menschen werden die Sozialleistungen einfacher zugänglich und besser verständlich. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken.“ Bei der Umsetzung der Reformvorschläge müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass das soziale Schutzniveau insgesamt wirklich gewahrt wird.

1,3 Billionen in 2024 für Soziales

Vielfältiges Sozialsystem

Zu beachten ist in der Debatte, dass mit „Sozialstaat“ häufig nicht nur die vom Staat mit Steuermitteln bezahlten Leistungen wie etwa das Bürgergeld gemeint sind. Es geht meist auch um die Sozialversicherungen für Rente, Gesundheit oder Pflege.

Diese bekommen zwar teils staatliche Zuschüsse, finanzieren sich aber zum Großteil aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Rechnet man öffentliche, vom Staat vorgeschriebene und freiwillige Ausgaben für Soziales zusammen, erreicht die Summe gut 30 Prozent des BIP, wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung 2024 vorgerechnet hat.