Büroarbeit geht auch von zu Hause

Welche Gesetze und Regelungen bei der Arbeit im Homeoffice gelten

Von Harald Czycholl

Viele Fachkräfte wollen lieber in den heimischen vier Wänden arbeiten. Doch für das Homeoffice gibt es Bedingungen. Wir erklären, was Chefs und Arbeitnehmer beachten sollten.

Stuttgart Wer bei Vodafone Deutschland arbeitet, hat einen Vorteil: Die Mitarbeiter dürfen bis zur Hälfte ihrer Arbeitszeit vom heimischen Schreibtisch aus arbeiten. Einzige Voraussetzung: Die Mitarbeiter stellen beim Vorgesetzten einen entsprechenden Antrag – und der oder die Vorgesetzte stimmt diesem zu. Die betriebliche Vereinbarung ist beliebt bei den Mitarbeitern des Telekommunikationskonzerns: Etwa 40 Prozent der Belegschaft am Düsseldorfer Standort machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Vodafone liegt damit im Trend, zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbandes Bitkom, für die 1500 Geschäftsführer und Personalleiter aus unterschiedlichen Branchen Auskunft gaben. Demnach geht jedes vierte Unternehmen davon aus, dass der klassische Bürojob mit Anwesenheitspflicht an Bedeutung verliert. Und jede dritte Firma erwartet der Befragung zufolge, dass das Homeoffice wichtiger wird.

Die meisten Unternehmen, die bislang auf Heim- und Telearbeitsplätze verzichten, erklärten, dass die Arbeit von zu Hause aus schlicht nicht vorgesehen sei. „Viele Unternehmen werden sich umstellen müssen“, heißt es dazu vom Branchenverband. „Das flexible Arbeiten von zu Hause ist etwas, was vor allem gut ausgebildete Hochschulabsolventen erwarten.“ Damit wird das Angebot sogar zu einem entscheidenden Faktor im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte.

Zumal es laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) längst nicht nur junge Eltern sind, die sich vom Arbeiten in den eigenen vier Wänden eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie versprechen. „Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen oder verschiedenen Altersgruppen sind gering“, sagt DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke. Zwar würden Väter und Mütter etwas häufiger von zu Hause aus arbeiten als kinderlose Arbeitnehmer. „Entscheidend ist aber der jeweilige Beruf.“ Besonders für hoch qualifizierte Arbeitnehmer wie Manager, Wissenschaftler, Publizisten oder Ingenieure sei das Homeoffice attraktiv.

Wer in einem Beruf arbeitet, der sich grundsätzlich eignet, und seiner Tätigkeit lieber von zu Hause aus nachgehen möchte statt im Unternehmen, muss dies mit seinem Chef aushandeln. „Einen Anspruch auf Home­office hat ein Arbeitnehmer nicht“, erklärt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Signalisiert der Chef sein Okay zum Homeoffice, sollten alle wichtigen Fragen entweder im Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Homeoffice-Vereinbarung geregelt werden.

Dabei wird etwa festgehalten, welche Aufgaben der Mitarbeiter zu Hause erledigt, in welchem Stundenumfang er dies tut und wann er etwa für Meetings in der Firma anwesend sein muss. Außerdem wird festgelegt, ob und in welchem Umfang sich der Arbeitgeber an den Kosten für das heimische Büro beteiligt. „Meistens zahlt der Chef dem Arbeitnehmer eine monatliche Pauschale, die alle Kosten abdeckt“, sagt Arbeitsrechtsexperte Eckert. „Dabei handelt es sich in der Regel um einen Auslagenersatz.“

Grundsätzlich muss ein Mitarbeiter auch im Homeoffice die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit arbeiten. Doch hier liegt einer der wesentlichen Knackpunkte des Arbeitens vom heimischen Schreibtisch aus: Der Arbeitgeber kann nämlich nicht kontrollieren, ob sein Mitarbeiter wirklich die abgesprochenen Stunden arbeitet – hier muss er seinem Angestellten schlicht vertrauen. Der Mitarbeiter wiederum muss darauf achten, seine Arbeit in der besprochenen Zeit zu schaffen. „Er ist dafür verantwortlich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten“, betont Anwalt Eckert. Deshalb muss ein Arbeitnehmer, der gern in Heimarbeit tätig sein will, vor allem über die Fähigkeit zur Selbstorganisation verfügen.

Wie das heimische Büro aussieht, darf der Arbeitgeber übrigens nicht kontrollieren – er darf die Wohnung seines Mitarbeiters schließlich nicht ohne Weiteres betreten. Das bedeutet allerdings auch, dass der Arbeitgeber nicht über den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wachen kann.

„Zu Hause hat der Arbeitgeber überhaupt keine Einflussmöglichkeit“, erklärt Eckert. „Deshalb muss der Arbeitnehmer zum Beispiel selbst dafür sorgen, seinen Monitor so aufzustellen, dass die Sonne ihn nicht anstrahlt und den Augen schadet.“ Dennoch ist ein Mitarbeiter im Homeoffice nicht ganz auf sich allein gestellt. Rutscht er während der Arbeitszeit zum Beispiel auf dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche aus, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall – und dafür kommt die Unfallversicherung des Arbeitgebers auf.

Wie das Homeoffice beginnt, so sollte es idealerweise auch enden: einvernehmlich. Einfach hinnehmen, dass sie ihr Home­office wieder aufgeben sollen, müssen Mitarbeiter es nämlich nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitgeber nicht schlüssig darlegen kann, dass die Arbeit des Betreffenden am Betriebssitz für die Firma unbedingt notwendig ist.

Einen Anspruch auf Heimarbeit hat ein Angestellter nicht

Ein Arbeitsunfall ist versichert, wenn er zu Hause geschieht