Bund prüft eigene Ansprüche gegen gekündigte Maut-Betreiber

dpa Berlin.

Im Streit um die geplatzte Pkw-Maut erwägt der Bund eigene finanzielle Forderungen gegen die inzwischen gekündigten Betreiberfirmen. Derzeit werde geprüft, „ob die Bundesregierung Schadensersatzansprüche oder Anspruch auf Vertragsstrafen wegen Schlechtleistungen der Auftragnehmer geltend machen kann“, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Linke-Fraktion. 2018 hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer die Verträge mit den Betreibern geschlossen, bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof erklärte die Maut später für rechtswidrig.