Bundesarbeitsgericht zu Kopftuchverbot im Drogeriemarkt

dpa Erfurt.

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute in Erfurt darüber, ob private Arbeitgeber ein generelles Kopftuchverbot für Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen aussprechen dürfen. Die Drogeriemarktkette Müller pocht auf ihre Kleiderordnung, nach der Mitarbeiter mit Kundenkontakt keinerlei Kopfbedeckungen tragen dürfen. Sie beruft sich zudem auf ihre unternehmerische Freiheit, durch ein Verbot sichtbarer religiöser oder politischer Symbole Neutralität nach außen zu vermitteln. Gegen das Kopftuchverbot hat eine junge Muslimin geklagt.