Bundesarbeitsrichter verhandeln über verfallene Urlaubstage

dpa Erfurt.

Ein jahrelanger juristischer Streit um den Verfall von nicht genommenen Urlaubstagen steht vor einer Grundsatzentscheidung. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt muss heute die Frage klären, ob und wie umfassend Arbeitgeber Angestellte im Vorfeld vor dem Verfall von Urlaubsansprüchen warnen müssen. Die Erfurter Richter müssen dabei auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berücksichtigen. Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage Urlaub bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte.