München /AFP - Die globalisierungskritische Organisation Attac ist in ihrer bisherigen Struktur nicht gemeinnützig. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nach dem Steuerrecht nicht gemeinnützig.
Das höchste deutsche Finanzgericht verwarf damit eine Entscheidung des hessischen Finanzgerichts. Allerdings muss sich dieses Gericht nun erneut mit dem Fall befassen. Ein Verlust der Gemeinnützigkeit führt vor allem dazu, dass keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen und Spender damit ihre Spende nicht mehr bei der Steuer absetzen können.
Insbesondere stieß sich der Bundesfinanzhof daran, dass Attac in seinen Kampagnen, etwa gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, gegen Steuerflucht oder für ein bedingungsloses Grundeinkommen die öffentliche Meinung beeinflussen wollte. Dies sei nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig, da politische Bildungsarbeit ein Handeln in geistiger Offenheit voraussetze.
Attac warf dem BFH vor, den Rahmen für politisches Engagement von gemeinnützigen Organisationen viel enger als zuletzt das Finanzgericht Kassel zu setzen. Dies sei „ein verheerendes Signal für die gesamte kritische Zivilgesellschaft“, erklärte Dirk Friedrichs, Vorstand im Attac-Trägerverein. Mit großer Sorge blicke man auf Länder wie Ungarn oder Brasilien, die Nichtregierungsorganisationen unterdrückten. Nun versuchten auch in Deutschland Regierung und Parteien, politisch missliebige Organisationen „über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“. Linken-Chef Bernd Riexinger erklärte, Forderungen nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer Vermögensabgabe seien im Sinne des Allgemeinwohls. Der zu den Attac-Mitbegründern gehörende Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold bezeichnete die Entscheidung als „schwarzen Tag für die Demokratie“. Das Urteil bedeute für viele gemeinnützige Vereine Unsicherheit und finanzielle Risiken.