Bundesgericht bestätigt Kennzeichnungspflicht für Polizisten

dpa Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig bestätigt. Zwar greife die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer in das Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, urteilte das Gericht in Leipzig. Es wies damit die Revisionen zweier Polizisten aus Brandenburg gegen vorherige Urteile des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück.