Bundesgerichtshof hebt Urteil nach Messerattacke auf

dpa/lhe Karlsruhe/Wiesbaden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Studenten aufgehoben, der wegen einer tödlichen Messerattacke in der Wiesbadener Innenstadt zu einer Haftstrafe von mehr als elf Jahren verurteilt worden war. Der BGH erklärte in seiner am Montag veröffentlichen Entscheidung, dass der im Urteil des Wiesbadener Landgerichts angeführte Tötungsvorsatz nicht ausreichend belegt sei und deshalb nochmals überprüft werden müsse. Der Fall werde an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Ein Termin für das neue Verfahren stehe noch nicht fest, sagte eine Gerichtssprecherin in Wiesbaden. (2 StR 122/19)

Bundesgerichtshof hebt Urteil nach Messerattacke auf

An einer grauen Wand sind der Schriftzug „Bundesgerichtshof“ und Bundesadler in schwarz zu sehen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Das Landgericht hatte den Studenten im Mai 2018 wegen Totschlags, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsangehörige sein 19 Jahre altes albanisches Opfer mit einem Messerstich ins Herz getötet hatte. Zwei weitere junge Männer hatte der 25-Jährige bei einem Streit mit einem Klappmesser verletzt. Gegen das Urteil war Revision beim BGH eingelegt worden.

Zwei jeweils 23 Jahre alte Mittäter, die ebenfalls deutsche Staatsangehörige sind, erhielten in dem Verfahren Bewährungsstrafen. Einer der beiden Mittäter war zum Tatzeitpunkt Polizeianwärter in Hessen. Nachdem bei den Ermittlungen herauskam, dass er zuvor bereits wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzungsdelikten im polizeilichen Auskunftssystem Polas registriert war, zog Hessens Innenminister die Reißleine und reformierte das Einstellungsverfahren für Polizisten. Der Polizeianwärter wurde nach einem Disziplinarverfahren fristlos entlassen.