Bundeskabinett bringt erweiterte DNA-Analyse auf den Weg

dpa/lsw Berlin/Stuttgart. Die Polizei soll mehr Befugnisse bei der Analyse von DNA-Spuren bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dafür am Mittwoch in Berlin ein entsprechendes Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums. Die baden-württembergische Landesregierung hatte sich für die erweiterte DNA-Analyse stark gemacht und Anfang 2017 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Bundeskabinett bringt erweiterte DNA-Analyse auf den Weg

Guido Wolf (CDU), baden-württembergischer Justizminister. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) sagte, er erwarte, dass die Bundesregierung nun zügig ein Gesetz formuliere. Die erweiterte DNA-Analyse könne einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung schwerer Verbrechen leisten. Auch auf Videoaufnahmen seien die körperlichen Merkmale von Tätern zu sehen - etwa Haut- und Haarfarbe. Daran nehme niemand Anstoß. „Dann muss es aber auch zulässig sein, solche körperlichen Merkmale über den „Umweg“ einer DNA-Analyse zu ermitteln, um damit den Kreis der möglichen Täter einzugrenzen.“

Bislang darf laut Strafprozessordnung die DNA nur im Hinblick auf das Geschlecht und zur Feststellung der Identität analysiert werden. Künftig sollen mehr Erkenntnisse über einen Verdächtigen durch die DNA gewonnen werden können - etwa Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter.