Bundesrat billigt Neuregelung zu Abtreibungs-Informationen

dpa Berlin.

Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches. Damit sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie abtreiben - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.