Bundesrat stößt Änderungen im Genossenschaftsrecht an

dpa/lsw Stuttgart. Genossenschaften sollen nicht mehr so einfach zum Betrug missbraucht werden können - das ist das Ziel eines vom Bundesrat am Freitag in Berlin verabschiedeten Entschließungsantrags. Sie sollten künftig nicht mehr vorrangig auf Kapitalanleger zielen dürfen, wie das baden-württembergische Justizministerium am Freitag in Stuttgart mitteilte. Ferner solle die Kontrolle von Genossenschaften durch die Prüfverbände gerade bei der Gründung verbessert werden. Der Vorstoß des Südwestens sei mit breiter Mehrheit gebilligt worden. Nun muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen.

Bundesrat stößt Änderungen im Genossenschaftsrecht an

Ein Gesetzbuch steht vor dem baden-württembergischen Landeswappen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Symbolbild

Die baden-württembergische Landesregierung reagierte damit auf den Fall der Eventus-Genossenschaft. Die in Stuttgart einst ansässige Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hat er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.

In Deutschland gibt es nach Ministeriumsangaben 22 Millionen Genossenschaftsmitglieder. Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: „Wir müssen verhindern, dass Anleger, die der Rechtsform Genossenschaft vertrauen, von dubiosen Anbietern und Betrügern über den Tisch gezogen werden.“