Bundesratsinitiative: Sexualstraftaten länger speichern

dpa/lsw Stuttgart. Sexualstraftaten sollen nach dem Willen der Landesregierung künftig länger gespeichert werden können. Justizminister Guido Wolf (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) planen eine Bundesratsinitiative, wonach die Tilgungsfristen für Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen im Bundeszentralregister verlängert werden. Jugendämter und Vereine sollten auch dann von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits länger zurückliegen.

Wolf wies am Donnerstag darauf hin, dass Kinder- und Jugendbetreuer in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Dort seien Sexualstraftaten verzeichnet. Diese Vorsichtsmaßnahme laufe ins Leere, wenn die Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht würden. „Pädophile Neigungen lassen sich anders als Eintragungen im Bundeszentralregister nicht einfach löschen.“

Diese Regelungslücke müsse geschlossen werden, fügte Lucha hinzu. „Daher bereiten wir derzeit eine Initiative vor, um verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Kindern fernzuhalten.“

Der Missbrauchsfall im badischen Staufen hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Eine Mutter hatte zusammen mit ihrem Lebensgefährten ihren Sohn im Internet an Sextäter verkauft.