Bundestag berät über Wahlrecht für Menschen mit Betreuung

dpa Berlin.

Der Bundestag berätheute über das Wahlrecht für Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung in allen Angelegenheiten. Bislang konnten diese nach dem Bundeswahl- und dem Europawahlgesetz von Wahlen ausgenommen werden. Union und SPD wollen dies nach einem gemeinsamen Antrag aufheben. 2013 betraf das nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts 82 220 Menschen, die zum Beispiel wegen geistiger oder psychischer Beeinträchtigung einen gerichtlich bestellten Betreuer hatten. Karlsruhe hatte im Februar entschieden, dass diese Wahlrechtsausschlüsse unrechtmäßig sind.