Bundestag soll kleiner werden: Opposition mehr als skeptisch

dpa Berlin. Der Bundestag ist seit 2002 nach jeder Bundestagswahl größer geworden. Das liegt an komplizierten Rechenmechanismen. Inzwischen gibt es 709 Abgeordnete. Nach langem Streit hat das Parlament nun über ein Gesetz zu seiner eigenen Verkleinerung beraten.

Bundestag soll kleiner werden: Opposition mehr als skeptisch

Der inzwischen auf 709 Sitze angewachsene Bundestag soll kleiner werden. Foto: Michael Kappeler/dpa

Der Bundestag hat am Freitag zum ersten Mal über die von der großen Koalition geplante Wahlrechtsreform beraten, die das Parlament verkleinern soll. In zwei Schritten soll die Größe des inzwischen auf 709 Sitze angewachsenen Bundestages reduziert werden.

Darauf hatten sich die Spitzen von Union und SPD Ende August nach jahrelangem Streit geeinigt. Scharfe Angriffe kamen von der Opposition. Die Reformpläne der Regierungsparteien seien „schlampig“, „grottenschlecht“ und würden nicht zu einer Verkleinerung des Bundestages führen.

Der Gesetzentwurf der großen Koalition sieht in einem ersten Schritt vor, dass sogenannte Überhangmandate künftig erst nach dem dritten Überhangmandat ausgeglichen werden und dass Überhangmandate einer Partei teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden können. Das soll schon bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr greifen und verhindern, dass der Bundestag noch größer wird. In einem zweiten Schritt soll dann zum 1. Januar 2024 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Außerdem soll eine Reformkommission Vorschläge für mögliche weitere Änderungen erarbeiten, etwa zur Dauer der Legislaturperiode oder zum Wahlalter von 16 Jahren.

„Wir freuen uns, dass wir den Deutschen Bundestag verfassungskonform verkleinern“, sagte der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. Von den Oppositionsparteien wird das stark bezweifelt. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, warf der Koalition „schlampige Gesetzgebungsarbeit“ vor. „Erst hat die Koalition das Thema ignoriert, dann hat sie es verzögert und mit diesem Gesetzentwurf am Ende verstolpert.“ Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser sagte, Union und SPD sei das Hemd der Besitzstandswahrung näher, als der Rock des Gemeinwohls. „Das, was Union und SPD hier beim Wahlrecht vorhaben, ist grottenschlecht und ungeeignet, den Bundestag wirklich zu verkleinern“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann. Der Vorschlag werde keine Dämpfungswirkung haben.

Grüne, FDP und Linke hatten schon früher einen eigenen Vorschlag für eine Reform eingebracht, wonach die Zahl der Wahlkreise schon für die Bundestagswahl 2021 von derzeit 299 auf 250 reduziert werden sollte. Das fand bei Union und SPD keine Zustimmung. Die Oppositionsparteien werfen vor allem der Union vor, ihre Pfründe sichern zu wollen. CDU und CSU hatten bei der Bundestagswahl 2017 viele Direktmandate geholt. Würde die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert, hätten sie einiges zu verlieren.

Zum Hintergrund: Bei der Bundestagswahl dürfen die Wähler zwei Kreuze machen. Mit ihrer Erststimme bestimmen sie den Direktkandidaten ihres Wahlkreises. Der Gewinner hat seinen Sitz im Bundestag sicher. Das zweite Kreuz wird bei einer Partei gesetzt, die dann nach Anzahl der Stimmen Sitze im Bundestag bekommt. Gewinnt eine Partei bei der Bundestagswahl mehr Direktmandate, als ihr nach ihrem Zweitstimmergebnis zustehen, darf sie diese Mandate behalten. Zum Ausgleich bekommen dann die anderen Parteien aber auch zusätzliche Sitze, damit die Verteilung im Bundestag dem Ergebnis der Zweitstimmen entspricht. Dadurch erhöht sich die Zahl der Sitze.

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