Rechtsextremes Magazin

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot von Compact auf

Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben am Dienstag entschieden, dass das „Compact“-Magazin weiterhin erscheinen darf.

Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot von Compact auf

Jürgen Elsässer, Compact-Chefredakteur, und seine Ehefrau Stephanie Elsässer im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Von Laureta Nrecaj/dpa/epd

Das rechtsextreme „Compact“-Magazin darf weiterhin erscheinen. Das haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag in Leipzig entschieden. Der sechste Senat gab einer Klage von „Compact“ statt und hob das Verbot auf, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte.

„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Bundesverwaltungsgericht: Compact-Magazin bleibt erlaubt

Bereits im August 2024 hatte das Gericht in einem Eilverfahren das Erscheinen des rechtsextremen Magazins vorerst und unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. (AZ: 6 VR 1.24). Nun hat der zuständige sechste Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums richtete sich gegen die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH. Zur Begründung für das Verbot wurde angeführt, dass „Compact“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.

Verfassungsfeindliche Inhalte und Gefährdungspotenzial

Das Ministerium hatte in den Beiträgen von „Compact“ eine aggressiv-kämpferische Haltung erkannt und die Absicht, das demokratische System fortlaufend zu delegitimieren. In den Beiträgen von „Compact“ überwögen verfassungsfeindliche Positionen und es gehe von ihnen ein beachtliches Gefährdungspotenzial aus.

So hatte das Bundesinnenministerium das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des „Compact“-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks.