Bundesverwaltungsgericht: Urteil zum Kükentöten später

dpa Leipzig.

Zur heftig kritisierten Praxis des Kükentötens in der Legehennenzucht will das Bundesverwaltungsgericht am kommenden Donnerstag ein Urteil verkünden. Das sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Verhandlung heute in Leipzig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss grundsätzlich klären, ob das Töten männlicher Küken mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Jährlich werden laut Bundesagrarministerium rund 45 Millionen dieser Eintagesküken nach dem Schlüpfen getötet.