Bundeszentrale führt Vergleichsgespräche zu Wahl-O-Mat

dpa Köln.

Die Bundeszentrale für politische Bildung will sich außergerichtlich mit der Partei „Volt Deutschland“ im Streit um den Wahl-O-Mat einigen. Das bestätigte ein Sprecher. Das Verwaltungsgericht Köln hatte den Betrieb nach einer Beschwerde der Partei untersagt. Die Bundeszentrale hatte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt. Das OVG wollte ursprünglich heute eine Entscheidung verkünden. Diese Beschwerde ruht aber derzeit. Das Kölner Gericht hatte beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteiligt.