CDU-Chefin begrüßt Debatte um Kopftuchverbot an Grundschulen

dpa Berlin. Sollen Kopftücher für Mädchen an Grundschulen und in Kitas verboten werden? Darüber wird in der Politik heftig diskutiert. Aber selbst in der Union sind manche skeptisch.

CDU-Chefin begrüßt Debatte um Kopftuchverbot an Grundschulen

Ein Mädchen mit Kopftuch neben einem Mädchen ohne Kopfbeckedung. Foto: Daniel Bockwold

Nach dem Kopftuchverbot an Grundschulen in Österreich hält die Debatte in Deutschland über ähnliche Schritte an.

Mehrere Unionspolitiker lassen die Chancen prüfen, doch selbst in der CDU halten das manche für aussichtslos. Die Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer unterstützt zumindest die Debatte.

„Kopftücher im Kindergarten oder in der Grundschule haben mit Religion oder Religionsfreiheit nichts zu tun, das sehen auch viele Muslime so“, sagte die Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag). Sie halte deswegen die Debatte, ob man Kopftücher dort zulasse, für absolut berechtigt.

Das österreichische Parlament in Wien hatte vor wenigen Tagen ein Kopftuchverbot an Grundschulen beschlossen. Mehrere Unionspolitiker lassen ein Kopftuchverbot - konkret für Mädchen unter 14 - juristisch prüfen, um ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Fraglich ist, ob Kopftücher für Schülerinnen in Deutschland überhaupt verboten werden dürften. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in einer Einschätzung von 2017 zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchverbot für Schülerinnen verfassungsrechtlich „wohl nicht zulässig“ wäre und bezieht sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Lehrerinnen mit Kopftuch.

„Wenn sich Eltern auf die Freiheit der Religionsausübung berufen, hat unser Rechtsstaat wenig Handlungsmöglichkeiten“, sagte der Präsident der Kultusministerkonferenz und hessische Ressortchef, Alexander Lorz (CDU), den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Samstag). „Ein gesetzliches Verbot dürfte vor dem Verfassungsgericht daher kaum bestehen.“ Grundsätzlich sieht er das Kopftuch im Unterricht allerdings kritisch: „Aus pädagogischen und integrativen Gesichtspunkten muss man das Tragen eines Kopftuches im Grundschulalter, zumal es der Islam auch nicht vorsieht, ablehnen.“

Die Vorsitzende des Grundschulverbandes, Maresi Lassek, hält ein Verbot für „nicht angemessen und auch nicht für durchsetzbar“. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte sie, sie rate eher dazu, mit Eltern und Kindern im Gespräch zu sein.

Der Zentralrat der Muslime kritisierte die erneute Debatte. Er finde es absurd, dass eine solche Diskussion „gefühlt zum tausendsten Mal“ geführt werde - meist vor Wahlen, sagte dessen Präsident Aiman Mazyek im rbb-Inforadio. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), nenne es absurd, dass Mädchen Kopftuch tragen, und die meisten Muslime sähen das auch so.

Diese „Symboldebatte“ führe letztendlich dazu, „dass Abgrenzung und Ausgrenzung von Muslimen weitergeht“. Es gäbe kein Kopftuchgebot für Schulkinder. Mazyek sprach von Fällen im „Promillebereich“, die Schulen und Familien regeln könnten.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstag): „Wir müssen alle Mädchen darin stärken, zu selbstbewussten und unabhängigen Frauen heranzuwachsen. Ich habe Zweifel, ob eine Verbotsdebatte da hilft“.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier verwies trotz der rechtlichen Bedenken darauf, dass das Kopftuchverbot ein Thema sei, das die Bevölkerung bewege. „Und wir sind gut beraten, solche Themen aufzunehmen“, sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstag).

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae schrieb in einem Gastbeitrag für die „Nordwest-Zeitung“ (Samstag), seine Fraktion respektiere das Recht auf freie Religionsausübung sowie das Recht der Eltern, ihre Kinder religiös zu erziehen. „Wenn Eltern aber schon von kleinen Mädchen das Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit verlangen, erschweren sie deren Integration in den Kreis der Spiel- und Schulkameraden ihrer Altersgruppe.“ Der Staat dürfe hier nicht untätig bleiben, sondern müsse das Recht der Kinder auf freie Entfaltung verteidigen, auch wenn es dieses Recht gegen die eigenen Eltern zu verteidigen gelte.