dpa/lsw Stuttgart. Die CDU hat das für Baden-Württemberg geplante Antidiskriminierungsgesetz gegen die harsche Kritik der Polizeigewerkschaften verteidigt. „Es wird keine Beweislastumkehr geben“, sagte CDU-Generalsekretär Manuel Hagel am Donnerstag in Stuttgart nach einem Treffen der Spitzen von CDU und Grünen. Da sei man sich mit den Grünen einig. Der Grünen-Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand sagte, es gehe darum, das Vertrauen zwischen Polizei und Bürgern zu stärken. Wie es in Parteikreisen hieß, soll es mit dem neuen Gesetz eine gewisse Begründungspflicht für die Behörden geben. Soll heißen: Wenn Vorwürfe im Raum stehen, müssten sie entkräftet werden.
Manuel Hagel (l), Generalsekretär der CDU Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa
Das neue Antidiskriminierungsgesetz soll Benachteiligungen wegen der Hautfarbe und anderer Merkmale verhindern. Die Polizeigewerkschaften hatten erklärt, das geplante Gesetz führe zu „pauschalisierten Vorverdächtigungen“ von Polizisten.
Innenminister und CDU-Landeschef Thomas Strobl versuchte den Gewerkschaften auch bei dem Thema anonyme Kennzeichnungspflicht für die Polizei den Wind aus den Segeln zu nehmen. Auch hier sei man mit den Grünen in guten Gesprächen. Strobl erklärte: „Das betrifft nicht den normalen Streifenpolizisten.“ Es gehe nur um Einsätze bei größeren Lagen, etwa bei Demonstrationen.
Dabei hätten die Polizistinnen und Polizisten schon jetzt einen Zahlencode auf der Rückseite ihrer Uniform, mit dem sie einer Einsatzgruppe zugeordnet werden könnten. Künftig komme eine Zahl dazu, um den Polizisten einzeln identifizieren zu können. Strobl erläuterte, mittlerweile werde bei Demonstrationen sowieso das Handeln der Polizei von Teilnehmern gefilmt. Von daher sei es richtig, hier für noch mehr Transparenz zu sorgen. Er sagte aber voraus, dass die Änderung keine große praktische Relevanz haben werde. Es sei ihm kein Fall bekannt, wo ein Fehlverhalten nicht aufgeklärt werden konnte.
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