Corona: Baden-Württemberg will von Schuldenbremse abweichen

dpa/lsw Stuttgart.

Baden-Württemberg will die Voraussetzungen dafür schaffen, um in der Coronakrise Kredite aufnehmen zu können. Ein entsprechender Antrag zur Abweichung von der Schuldenbremse soll der Landtag bei einer Sondersitzung an diesem Donnerstag in Stuttgart beschließen, hieß es am Mittwoch aus Regierungskreisen. Demnach soll das Coronavirus als Naturkatastrophe betrachtet werden. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht eigentlich vor, dass die Länder grundsätzlich keine neuen Schulden machen dürfen. Nach der Landeshaushaltsordnung kann Baden-Württemberg davon aber abweichen - zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen. Dass eine Naturkatastrophe vorliegt, muss der Landtag dann aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder feststellen.