Corona-Daten: Polizei darf bei konkreten Anlässen zugreifen

dpa/lsw Stuttgart. Die Polizei darf bei konkreten Anlässen auf Daten von Gesundheitsämtern über mit dem Coronavirus infizierte Personen zugreifen. Es sei gelungen, mit Landesdatenschützer Stefan Brink eine sachgerechte Lösung zu erarbeiten, berichtete Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag bei einer Sondersitzung des Innenausschusses, die per Videokonferenz übertragen wurde. Die Lösung wahre die Belange des Datenschutzes ebenso wie Belange der Gefahrenabwehr. Auch dem Schutz der Polizisten werde sie gerecht.

Die kommunalen Ordnungsämter als Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei sollen demnach künftig bei konkreten Anlässen auf eine passwortgeschützte Datenbank zurückgreifen können. Es handle sich dabei nicht um eine Liste von Daten, sondern eine Einzelabfrage, sagte Datenschützer Brink. Er sprach von einem „befristeten Notbehelf“. Die Zugriffe sind im Nachhinein kontrollierbar. Die Daten sollen nach vier Wochen gelöscht werden, weil von den Personen dann keine Infektionsgefahr mehr ausgehe. Dafür soll nun eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Brink und die Opposition hatten die Weitergabe sensibler Daten zuvor scharf kritisiert. Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg hatten nach Angaben von Brink Daten mit Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergegeben. Brink und die Opposition hatten die pauschale Herausgabe der Daten als rechtlich nicht zulässig bezeichnet.