Corona-Verordnung auf Prüfstand: Entscheidungen erwartet

dpa/lsw Mannheim. Die neuen coronabedingten Einschränkungen stoßen nicht bei allen auf Verständnis. Betroffene der neuen Corona-Verordnung wehren sich dagegen vor Gericht. Am Freitag soll es Entscheidungen geben.

Auch die jüngste Corona-Verordnung hält den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg auf Trab: Am Freitag wollen die Mannheimer Richter über weitere Eilanträge gegen die seit Montag geltenden Regeln entscheiden. Am Donnerstag lehnte das Gericht bereits den Eilantrag eines Urlaubers ab, der für November ein Hotelzimmer in Heidelberg gebucht hatte. Bisher gebe es rund 30 Verfahren gegen die neuen Regelungen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Anfang der Woche mussten etwa Gaststätten, Museen, Kinos und Theater schließen. Auch touristische Übernachtungen sind bis Ende November verboten.

Der Unmut über die Einschränkungen zeigt sich an der hohen Zahl der Antragsteller. Deren Spektrum reicht vom Berufsmusiker bis zum Bordell. Angefochten werden die Vorgaben auch von Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, einem Tattoostudio, einer Tanzschule, einer Wettannahmestelle und von Privatleuten.

Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden.