Cum-Ex-Prozess: Hypovereinsbank rückt in den Fokus

dpa Bonn. War „Cum Ex“ nur dreiste Abzocke oder eine Straftat? Diese Frage beschäftigt das Bonner Landgericht. Die beiden Angeklagten haben nun ausgesagt - und ein düsteres Bild der Bankenbranche gezeichnet.

Cum-Ex-Prozess: Hypovereinsbank rückt in den Fokus

Die beiden Angeklagten arbeiteten bei der Hypovereinsbank in London, wo sie Cum-Ex-Geschäfte umsetzten. Foto: Sven Hoppe

Große Teile von Deutschlands Bankenbranche haben nach den Aussagen von zwei ehemaligen Londoner Aktienhändlern kräftig mitgemischt bei den hochumstrittenen Cum-Ex-Steuerdeals zu Lasten der Staatskasse.

In dem ersten Strafprozess zu den Geschäften, bei denen Steuern mehrfach erstattet worden waren, endete am Mittwoch nach insgesamt vier Verhandlungstagen die Verlesung von Einlassungen - also Aussagen - der zwei Angeklagten. Sie sollen von 2006 und 2011 einen Steuerschaden von 447 Millionen Euro mitverursacht haben. Die Beschuldigten hatten neben der Privatbank M. M. Warburg unter anderem auch die Rolle der Deutschen Bank und der Hypovereinsbank betont.

Die beiden Angeklagten arbeiteten bis 2008 beziehungsweise bis 2009 bei der Hypovereinsbank (HVB) in London, wo sie Cum-Ex-Geschäfte umsetzten. Der 41-Jährige hatte an einem der Verhandlungstage betont, ihr Londoner Handelstisch sei im Konzern keineswegs eine „Black Box“ gewesen, sondern die Aktivitäten seien intern gut bekannt gewesen. Diese Aussage untermauerte auch der 38-Jährige am Mittwoch. Ab 2008 habe es nach seinem Wissen keinen einzigen Handel gegeben, „der nicht die explizite Abzeichnung der Steuerabteilung hatte“, sagte er.

Der Angeklagte sagte, einer seiner Vorgesetzten sei „sehr vertraut mit dem Cum-Ex-Markt“ gewesen. Er stellte infrage, warum all die ihm bekannten Fakten zu Cum-Ex in einer internen Untersuchung der HVB „untergegangen“ seien. Bei dem Bonner Gerichtsverfahren ist das Geldhaus - im Gegensatz zu anderen Finanzinstituten - nicht direkt involviert, es wurde nicht als Einzugsbeteiligter für eine mögliche Vermögensabschöpfung herangezogen - dies liegt hier daran, dass die Bank die Kapitalertragsteuer nicht angerechnet hat.

Nach den Aussagen der beiden Angeklagten rückte die Rolle der HVB bei „Cum-Ex“ dennoch in den Fokus. Wie wichtig war Cum-Ex für die Bank? In dem Halbjahresbericht der HVB heißt es, dass als Folge der 2014 abgeschlossenen internen Untersuchung und auf Veranlassung des Aufsichtsrats Schadenersatzklage gegen drei Ex-Vorstandsmitglieder erhoben worden sei; die Verfahren sind noch anhängig. Ermittlungsverfahren der Frankfurter, Kölner und Münchner Staatsanwaltschaften wurden den Angaben zufolge gegen Zahlungen von insgesamt rund 20 Millionen Euro eingestellt.

Abgehakt ist das Thema aber noch nicht für das Finanzinstitut: In dem Halbjahresbericht nennt die Bank weitere „Cum-Ex“-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, deren Spektrum im April erweitert worden sei. Man kooperiere mit den Behörden, schreibt das Unternehmen.

Zudem führen die Münchner Steuerbehörden nach Angaben der HVB derzeit eine reguläre Betriebsprüfung durch, auch für die Jahre 2009 bis 2012. Die Bank habe in dem Zeitraum „unter anderem Wertpapierleihegeschäfte mit verschiedenen inländischen Gegenparteien abgeschlossen, die auch Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag umfasst haben“, heißt es in dem HVB-Bericht. Ob aus den Geschäften um den Dividendenstichtag Steuern angerechnet oder erstattet werden können und welche Folgen sich für die Bank bei Ablehnung einer steuerlichen Anerkennung ergeben könnten, sei offen. Für mögliche Steuerforderungen seien Rückstellungen gebildet worden.

Beim „Cum-Ex“-Geschäftsmodell schoben Investoren, Banken und Börsenhändler Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch kurz vor und kurz nach dem Dividendenstichtag hin und her - in diesem Verwirrspiel war dem Fiskus nicht mehr klar, welcher Aktionär genau Anspruch auf Steuererstattung hatte. Ergebnis: Steuern wurden mehrfach erstattet. Einer Schätzung zufolge könnte „Cum-Ex“ dem deutschen Staat mehr als 30 Milliarden Euro gekostet haben. Der Bonner Prozess ist das erste Verfahren vor Gericht, zahlreiche weitere dürften folgen. Erstmals überhaupt könnte „Cum-Ex“ als Straftat gewertet werden. Das Urteil in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen „62 KLs 1/19“ ist für Anfang Januar geplant.