Dämpfer für Insolvenzverwalter von Neckermann

Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sieht Klage kritisch

Frankfurt /DPA - Im Prozess um die Neckermann-Pleite im Jahr 2012 hat der Insolvenzverwalter einen deutlichen Dämpfer erhalten. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt ließ bei Prozesseröffnung am Dienstag klar erkennen, dass sie die Klage auf 19,8 Millionen Euro Schadenersatz kritisch sieht.

Der Insolvenzverwalter Michael Frege von der Kanzlei CMS hat die damalige Geschäftsführung des Versandhandels sowie den gesamten Aufsichtsrat verklagt, weil diese die Insolvenz zu spät erkannt hätten.

Das Gericht verlangte nun eine genauere Aufstellung der angeblich unberechtigten Zahlungen, brachte das Problem der möglichen Verjährung im Jahr 2017 zur Sprache und zeigte sich auch kritisch zu dem von CMS behaupteten Zeitpunkt, an dem die Pleite klar hätte erkennbar sein müssen.

Der Insolvenzverwalter nannte dafür den 23. Mai 2012, als der Hauptinvestor Sun Capital ein Konzept der Gewerkschaft Verdi zur Fortführung abgelehnt hatte und seinerseits Bedingungen für eine weitere Finanzspritze von rund 25 Millionen Euro aufstellte. Darin war unter anderem ein „Null-Sozialplan“ enthalten, in dessen Folge rund 1400 Beschäftigte bei ihrer Entlassung keine Abfindungen erhalten sollten. Dies sei zuvor noch nie da und für Verdi nicht annehmbar gewesen, sagte der Anwalt des Insolvenzverwalters.

Das Gericht sah dies vorläufig anders. Der Vorsitzende Richter Lars Iffländer nannte die anschließenden Güteverhandlungen mit Verdi und weiteren Sanierungsbemühungen als starke Indizien, dass noch eine „positive Fortführungsprognose“ bestanden habe, die gegen einen Insolvenzantrag sprechen würde. Tatsächlich hat das Unternehmen erst am 18. Juli 2012 den Antrag gestellt. Das Gericht fällte zunächst keine Entscheidung und regte erneut einen Vergleich an.