Ohne Bienen keine Bestäubung und ohne Bestäubung keine Früchte. Daran soll der heutige Weltbienentag erinnern. Ein aktiver Beitrag zum Artenschutz ist die Bienenhaltung im eigenen Garten.
Bienen im eigenen Garten halten ist erlaubt - doch was muss man beachten? Hier erfahren Sie alles zu rechtlichen Vorgaben, Meldepflichten & den Vorteilen der Bienenhaltung.
Von Matthias Kemter
Zum 8. Mal wird heute der Weltbienentag gefeiert. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung der Bienen für das Ökosystem und somit auch die Ernährungssicherheit zu schärfen. Der Wert der Bestäubungsleistung von Insekten wird in Deutschland auf 3,8 Milliarden Euro im Jahr geschätzt.
Bienenhaltung im eigenen Garten - Rechtliche Regelungen
Wer einen Beitrag leisten möchte, fragt sich, ob man auch im eigenen Garten Bienen halten kann. Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist das erlaubt. Doch wer Bienen halten möchte, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten - insbesondere im Hinblick auf Seuchenschutz, Nachbarschaftsrecht und Behördenpflichten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) darf grundsätzlich jeder auf seinem Grundstück Bienen halten. Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Gartengrundstück oder einen Kleingarten handelt. Folgende Dinge müssen beachtet werden:
Wer mit der Bienenhaltung beginnt, muss dies laut § 1a der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) spätestens bei Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dabei müssen der Standort der Bienenvölker und deren Anzahl angegeben werden. Im Anschluss erhält der Imker eine Registriernummer, unter der die Haltung erfasst wird.
Auch wenn es rechtlich nicht verpflichtend ist, raten Fachleute, Behörden und Imkervereine dringend dazu, vor der ersten eigenen Bienenhaltung einen Einsteigerkurs zu absolvieren. In Baden-Württemberg werden durch die Imkereiförderung Schulungen und weitere Leistungen unterstützt.
Ein zentrales Thema für alle Imker (auch Hobbyimker) ist der Schutz vor Bienenseuchen. Besonders die Amerikanische Faulbrut, der Kleine Beutenkäfer oder die Varroamilbe zählen zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Bereits ein Verdacht auf einen Ausbruch muss dem Veterinäramt gemeldet werden. Dies gilt auch an Wochenenden. Bei Nichtmeldung drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro (§ 32 TierGesG). Wenn Bienenvölker wegen des Auftretens einer anzeigepflichtigen Bienenseuche abgetötet werden müssen, steht dem Imker eine Entschädigung zu (Höchstsatz 200,- €), sofern dieser nicht schuldhaft gegen Vorschriften verstoßen hat. Bei einer Teilschuld kann die Entschädigung auch nur teilweise gewährt werden.
Wenn Bienenvölker für eine bessere Tracht an einen anderen Ort gebracht werden, ist eine sogenannte Wanderbescheinigung nötig. Diese wird von der Behörde am Herkunftsort ausgestellt und bestätigt, dass die Völker frei von Amerikanischer Faulbrut sind und der Herkunftsort sich nicht in einem wegen Amerikanischer Faulbrut eingerichteten Sperrbezirk befindet. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres liegen und nicht älter als 9 Monate sein. Für vorübergehende Standorte muss zudem ein Schild mit Name, Adresse und Anzahl der Völker gut sichtbar am Bienenstand angebracht werden.
Wer gewerbsmäßig Honig lagert oder verarbeitet, unterliegt zusätzlich der Veterinäraufsicht. Dann müssen strengere Hygiene- und Reinigungsauflagen erfüllt werden.
Wer Bienen im eigenen Garten halten möchte, sollte auch das Nachbarschaftsrecht im Blick behalten. Grundsätzlich gilt Bienenflug als natürliche Einwirkung, die laut § 906 BGB in zumutbarem Maß geduldet werden muss, insbesondere in ländlichen Gegenden, wo Bienenhaltung als ortsüblich gilt. In dicht besiedelten Wohngebieten kann es jedoch anders aussehen: Wenn der Bienenflug die Nutzung des Nachbargrundstücks erheblich beeinträchtigt, etwa durch ständigen Aufenthalt vieler Bienen auf Terrasse oder Balkon, kann die Haltung unzulässig sein. Gerichte prüfen in solchen Fällen, ob eine wesentliche Störung vorliegt und ob die Art und Weise der Bienenhaltung noch als ortsüblich einzustufen ist. Dabei wird auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nicht auf individuelle Empfindlichkeiten wie Allergien oder Phobien geachtet. Wer also Bienen halten möchte, sollte auf einen geeigneten Standort achten und das Gespräch mit den Nachbarn suchen, um Konflikte zu vermeiden.
Fazit: Ja, aber mit Verantwortung
Bienen dürfen im Garten gehalten werden, aber mit der Verantwortung, sich über rechtliche Vorgaben, Meldepflichten und Seuchenschutz zu informieren und diese einzuhalten. Wer sorgfältig arbeitet und sich bei den Behörden registriert, kann mit gutem Gewissen zur Bestäubungssicherheit und Artenvielfalt beitragen, auch im eigenen Garten.