Was die linke Hand gibt, nimmt die Rechte: Der Staat zeigt sich bei Witwenrenten und Minijobs zunehmend knausrig. Droht bei beidem eine „Abschaffung durch die Hintertür“?
Der Staat zwingt Witwen zum Putzen – und erhöht die Sozialbeiträge massiv (Symbolbild).
Von Michael Maier
Pünktlich zum 1. Juli 2026 treten in Deutschland Änderungen bei der gesetzlichen Rente in Kraft. Doch während die reine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent auf den ersten Blick positiv wirkt, trüben andere Faktoren die Freude. Denn das Zusammenspiel aus Witwenrente, erstmaligen Anrechnungsregeln und der gefährdeten Zukunft von Minijobs bringt finanzielle Abstriche.
Zwar steigt bei der Witwenrente der allgemeine Einkommensfreibetrag auf 1.122,53 Euro netto. Doch die Brisanz liegt an anderer Stelle: Zum 1. Juli greift eine neue, verschärfte Regelung zur Einkommensanrechnung. Erstmals wird dann der sogenannte „Rentenzuschlag“ – den viele Menschen erhalten – voll als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Das trifft vor allem Bezüge aus der Erwerbsminderungsrente von gesundheitlich schwer angeschlagenen Frauen.
Knausern bei der Witwenrente ab 1. Juli
Die Folge: Was die Politik als Entlastung gedacht hat, wird durch die Hintertür wieder geschmälert. Wer den Zuschlag erhält und gleichzeitig andere Einkünfte hat, rutscht nun viel schneller über die Freibeträge. Statt einer Erhöhung drohen mitunter spürbare Kürzungen der Auszahlungssumme. Zudem rutschen durch die formale Erhöhrung viele Witwen und Witwer unbemerkt die Steuerpflicht – weshalb dringend die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung geprüft werden sollte.
Minijob mit Rückkehrmöglichkeit in die Rentenversicherungspflicht
Auch beim Minijob (Verdienstgrenze aktuell: 603 Euro) gibt es ab dem 1. Juli eine gesetzliche Neuerung: Wer sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann diese Entscheidung nun erstmals rückgängig machen und aktiv in die Versicherungspflicht zurückkehren.
Das klingt nach Wahlfreiheit, erfordert aber genaues Rechnen: Mit der Entscheidung für die Versicherungspflicht zahlt man 3,6 Prozent Eigenanteil (etwa 21,71 Euro bei maximalem Verdienst). Wer ohnehin knapp kalkulieren muss, verliert hier direkt verfügbares monatliches Netto.
Belastung durch steigende Sozialabgaben 2027
Das eigentliche Gewitter für Minijobber und Arbeitgeber braut sich jedoch im Hintergrund zusammen. Auch wenn es zum 1. Juli noch nicht direkt umgesetzt wird, ist die Reform der Sozialkassen in voller Fahrt. Wegen der Schieflagen in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sollen bald drastisch steigende Sozialabgaben ins Haus stehen.
Für Minijobs ist das ein Problem: Da die Pauschalabgaben der Arbeitgeber (aktuell rund 31 Prozent) gezielt erhöht werden, gehen die Lohnnebenkosten für diese flexiblen Jobs bald spürbar nach oben.
Minijob und Midijobs durch SPD-Politik in Gefahr
Das ist politisch vor allem von der SPD so gewollt, und erstmals werden 2027 auch über 3 Prozent für die Pflegeversicherung fällig. Die Abgaben für den Arbeitgeber schießen dadurch auf über 38 Prozent in die Höhe, womit Minijobs für Firmen zur unattraktivsten Beschäftigungsform überhaupt werden.
Kritiker warnen bereits, dass dies zu Stellenstreichungen führen und Nebenverdienstmöglichkeiten massiv einschränken könnte. Auch im „Midijob“ in der Gleitzone wird der Faktor Arbeit viel teurer, was sich auch auf die erzielbaren Brutto- und Nettolöhne für Beschäftigte auswirkt. Im Handel und bei Gebäudereinigern ist bereits von einer „Abschaffung des Minijobs durch die Hintertür“ die Rede.
Minijobs werden auf Witwenrente angerechnet
Die Reformen zeigen einmal mehr: Wo der Staat auf der einen Seite scheinbar etwas gibt (4,24 Prozent mehr Bruttorente), holt er es sich auf der anderen Seite durch neue Anrechnungsregeln und die kalte Progression wieder zurück. Bezieher von Hinterbliebenenrenten sollten ihren Bescheid ab Juli genau prüfen. Grundsätzlich werden auch Minijobs zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Und für künftige Generationen stellt sich das Problem, dass eine mögliche Pflicht zum Rentensplitting zum Wegfall jeglicher Ansprüche von Witwen und Halbwaisen führen könnte – falls denn an den durchgesickerten Vorschlägen der Rentenkommission in der Merz-Regierung etwas dran ist. Darin soll zumindest für Akademiker – die naturgemäß weniger Beitragsjahre haben als Handarbeiter – auch die „Rente mit 70“ enthalten sein. Noch im Juni will das Gremium aus Experten seine Ideen präsentieren. Die Entscheidung liegt dann aber bei den gewählten Volksvertretern.