Das müssen Dieselfahrer jetzt wissen

Von 1. Januar an gilt das Fahrverbot für Diesel einschließlich Euronorm 4 – Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Von Konstantin Schwarz

Deutschland war einmal Dieselland, immerhin wurde der genügsame Selbstzünder hier erfunden. Doch dann kamen im Februar 2018 die Fahrverbot-Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Die Landeshauptstadt und ihr Umland sind davon vom 1. Januar an besonders betroffen.

Stuttgart

Frage: In diesem Jahr werden die Grenzwerte für Feinstaub an allen Messstellen im Südwesten eingehalten – sogar am Neckartor in Stuttgart. Warum dennoch das Verbot?

Antwort: Das Fahrverbot hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, weil in Stuttgart zu viel Stickstoffdioxid in der Luft ist. Die Belastung sinkt zwar seit Jahren, wird aber auch im Jahresmittel 2018 mit um die 72 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft weit über der EU-Norm von 40 liegen. Feinstaub war für das Gericht kein Thema. Die ­Meinungen darüber, welcher Schadstoff der Gesundheit mehr schadet, gehen aber aus­einander.

Frage: Für wen gilt das Verbot?

Antwort: Alle, die einen Diesel bis einschließlich Euronorm 4 haben, dürfen vom 1. Januar an nicht mehr nach Stuttgart einfahren. Das gesamte Stadtgebiet ist eine Sperrzone. Den Stuttgartern selbst wurde eine Schonfrist bis zum 1. April gewährt.

Frage: Aber es gibt Ausnahmen?

Ja, die Landesregierung rechnet damit, dass die Stadt für rund 20 Prozent der betroffenen Fahrzeuge eine auf ein Jahr befristete Ausnahmegenehmigung erteilen wird. Dazu gibt es generelle Festlegungen (zum Beispiel für Land- und Forstwirtschaft, Kranken- und Arztwagen, Bundeswehr) und spezielle (Handwerk, Lieferverkehr). Auch Schichtdienstler, die nicht auf Bus und Bahn ­ausweichen können, und Dialysepatienten werden fahren dürfen. Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden.

Antwort:

Frage: Wer gewährt die Ausnahme?

Antwort: Nur die Landeshauptstadt allein. Der Weg zu Landratsämtern oder den Rathäusern in der Region ist vergebens. Stuttgart bearbeitet alle schriftlichen Anträge zentral in der Jägerstraße 14, nicht in den Bezirksrathäusern. In der Jägerstraße kann der Antrag persönlich gestellt werden oder per Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de. Die Stadt berät unter der Nummer 07 11 / 2 16 - 3 21 20. Diese Hotline ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags auch von 14 bis 15.30 Uhr besetzt.

Frage: Wie hoch ist die Gebühr?

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Ausnahmegenehmigung grundsätzlich gebührenfrei ist, auch für Antragsteller aus der Region.

Frage: Welche Alternative gibt es?

Antwort: Wer nicht auf einen anderen Wagen umsteigen und keine Ausnahmegenehmigung erhalten kann, dem bleibt der Umstieg auf Bus und Bahn oder in Stuttgart die Nutzung von Carsharing-Angeboten. Wer aus der Region kommt und umsteigen will (hier sind laut Stadtverwaltung rund 72 000 Autofahrer betroffen), kann sich über die Auslastung der Park-and-ride-Plätze an den S-Bahn-Haltestellen informieren. Der Verkehrsverbund (VVS) hat im Internet auf seiner Seite unter dem Reiter „rundum mobil“ die Stellplätze und ihre Auslastung alphabetisch aufgeführt.

Frage: Was bietet der VVS an?

Antwort: Es gibt durch die Reduzierung der Tarifzonen gravierende Verbesserungen beim VVS-Tarif zum 1. April. Zudem wird auf die jährliche Preiserhöhung verzichtet. Wer online ins Abo einsteigt, profitiert von den Änderungen schon zum 1. Januar. Während der Feinstaub-Alarmperiode (noch bis zum 15. April) gilt das günstigere Umwelt-Tagesticket an jedem Tag, nicht nur an denen mit Feinstaubalarm.

Frage: Und wenn man trotz Verbots fährt?

Antwort: Wer das riskieren will, könnte zunächst auf Beamte treffen, die Milde walten lassen. In den ersten vier Woche wolle man auf Schwerpunktkontrollen verzichten und womöglich ein Auge zudrücken, gab das Stuttgarter Polizeipräsidium bekannt. Dieselsünder können sich im Zweifelsfall allerdings nicht auf Gnade vor Recht berufen, eine Karenzzeit ist im Luftreinhalteplan nämlich nicht geplant, teilt die Stadt auf Anfrage mit. Auch bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs solle zunächst aufgeklärt werden, sagt die Pressesprecherin Jasmin Bühler. Wer falsch parke oder zu schnell unterwegs sei, erhalte sein Knöllchen. Mit der Post für das Strafmandat sollen Dieselsünder, die von Januar an bei anderen Vergehen automatisch mit geprüft werden, schriftlich auf das Verbot hingewiesen werden. Die befristete Absolution wird mit der Kurzfristigkeit des Verbots begründet. Der Luftreinhalteplan ist erst seit wenigen Wochen rechtsverbindlich.

Frage: Gibt es weitere Maßnahmen?

Ja, diverse. Eine ergibt sich aus einem Vergleich der Landesregierung mit klagenden Anwohnern. Daher wird 2019 gegen den Willen der Stadt eine weitere Busspur beim Neckartor eingerichtet. Sie soll stadtauswärts führen. Dazu würde erstmals eine von drei Fahrspuren exklusiv für Busse reserviert. Es handelt sich zwar nur um ein paar Hundert Meter, dennoch werden Staus ­befürchtet.

Frage: Wie geht es für Euro 5 weiter?

Antwort: Wer ein Dieselfahrzeug mit der Euronorm 5 besitzt, muss mit einem Fahrverbot in ganz Stuttgart vom 1. Januar 2020 an rechnen. Die Landesregierung hat dies in die Ergänzung des Luftreinhalteplans geschrieben, die in den nächsten Wochen ausgelegt wird und im März in Kraft treten soll. Mitte 2019 soll der dann erreichte Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (er wird monatlich fortgeschrieben) betrachtet werden. Liegt er nicht mehr als zehn Prozent über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm, könnte auf die nächste Stufe des Dieselfahrverbots verzichtet ­werden.

Frage: Was ist mit der Nachrüstung?

Antwort: Dieselfahrzeuge der Euronormen 4 und 5, die aufgrund einer nachgerüsteten Hardware nicht mehr als 270 Mikrogramm Stickstoffdioxid ausstoßen, sollen dauerhaft von Fahrverboten befreit werden, Autos mit einem Software-Update für ein Jahr. Hardware-Bausätze zur Nachrüstung sind bislang aber nicht genehmigt. Autohersteller und die Bundesregierung haben diese Lösung lange blockiert.