Der Arbeitskampf bei der Lufthansa geht weiter. Nun streiken die Piloten. Welche Rechte haben betroffene Reisende in solchen Fällen – und was ist zu unternehmen?
Zahlreiche Flugausfälle in Frankfurt.
Von Michael Maier
Bei der Lufthansa fallen am heutigen Montag und am Dienstag erneut zahlreiche Flüge aus, unter anderem auch am Airport in Stuttgart. Diesmal ist ein Streik der Piloten die Ursache. Betroffen sind diesmal unter anderem die Lufthansa, Lufthansa Cargo und Cityline.
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Bei der Tochter Eurowings wird der Streik den Angaben nach nur am Montag stattfinden. Betroffen sind alle Flüge, die von deutschen Flughäfen starten. Welche Rechte haben betroffene Passagiere bei Vorfällen wie Streiks oder Reisewarnungen?
Lufthansa-Streik und Reisewarnungen
Lufthansa rät Passagieren, den Flugstatus zu prüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Wer über ein Reisebüro gebucht habe, der solle sich dorthin wenden. Verkompliziert wird die Lage durch den Streik auch dadurch, dass derzeit zahlreiche Reisewarnungen oder Teilreisewarnungen für Destinationen weltweit gelten. In Nahost bleibt der Luftraum weiter gesperrt – auch für Transitflüge. Dabei wird es laut Auswärtigem Amt vorerst bleiben.
Wer von Annullierungen und Umbuchungen betroffen sei, den will die Airline aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation informieren, hieß es. Möglichst viele Flüge sollen von anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe und von Partner-Fluggesellschaften durchgeführt werden.
Wer den Flug heute oder morgen nicht mehr antreten will, kann sein Ticket noch am Montag (13. April) über das Help & Contact Center der Lufthansa erstatten lassen. Weitere Informationen gibt es auf der Sonderseite der Lufthansa zu kurzfristigen Ereignissen und Unregelmäßigkeiten.
Doch was ist, wenn man die Beförderung in Anspruch nehmen will, und der Flug gestrichen wird? Dann bestehen grundsätzlich folgende Rechte:
1. Recht auf Ersatzbeförderung
Man hat auch bei streikbedingten Flugausfällen laut EU-Verordnung für Fluggastrechte ein Recht auf Ersatzbeförderung - das gilt ebenso bei absehbaren, großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden.
Airlines müssen das schnellstmöglich organisieren und auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Lufthansa schreibt online, Passagiere würden im Fall einer Annullierung kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Gerade bei gestrichenen innerdeutschen Verbindungen kann auch das Umwandeln in eine Bahnfahrkarte eine Option sein - bei Lufthansa geht das über den „Good for train“-Service.
Wird aber nicht zeitnah eine Ersatzbeförderung angeboten, dürften Reisende selbst aktiv werden und einen alternativen Flug buchen. Das Geld dafür können sie dann von der Lufthansa zurückfordern.
Natürlich besteht bei Flugausfällen und großen Verspätungen auch die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen. Aber Vorsicht: Man muss sich dann selbst darum kümmern, wie man ans Ziel kommt.
2. Recht auf Verpflegung und Hotelzimmer
Man hängt am Airport fest, weil der Flug ausfällt - oder muss eine Nacht länger im Reiseland bleiben? Die Fluggesellschaft muss in solchen Fällen in gewissen Rahmen für Getränke und Essen aufkommen. Außerdem muss sie notwendige Hotelübernachtungen zahlen. Pauschalreisende müssen sich an den Veranstalter wenden, der das zu organisieren hat.
3. (Kein) Recht auf Entschädigung
250 bis 600 Euro: Das sind Entschädigungen, die betroffenen Passagieren bei kurzfristigen Flugausfällen zustehen können - die Summe ist abhängig von der Länge des Fluges. Auch bei streikbedingten größeren Verspätungen am Ziel und bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als eigentlich geplant abheben, kommt das in Betracht. Das sollte man prüfen.
Grundsätzlich gilt: Streiks des eigenen Personals gelten laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände, mit denen sich die Airline von Entschädigungsforderungen freimachen kann. Denn diese Streiks liegen in ihrem Einflussbereich. Bei Fluglotsenstreiks wäre das beispielsweise anders.
Mit Agenturmaterial