Vorsicht, Wildtiere kreuzen!

Das sind Gefahren für Autofahrer im Herbst

Bremsen, ausweichen oder doch lieber den Fuß aufs Gas? Wenn ein Reh oder ein anderes Tier plötzlich auf der Straße steht wissen viele nicht, wie sie richtig reagieren sollen. Wir geben Tipps zum Thema Wildunfall und was man im Falle eines Falles beachten muss.

Das sind Gefahren für Autofahrer im Herbst

Vor allem in der dunklen Jahreszeit nehmen die Wildunfälle rasant zu.

Von Markus Brauer/AFP

Tiefstehende Sonne, Nebel und kreuzende Wildschweine: Der Herbst bringt für Autofahrer besondere Gefahren mit sich. Das Risiko für Wildunfälle ist in dieser Jahreszeit mit am größten. Fragen und Antworten:

Wie viele Wildunfälle passieren?

Nach den aktuellsten Zahlen wurden den Autoversicherern im Jahr 2024 mehr als 276.000 Wildunfälle gemeldet. Im Schnitt kollidierten damit täglich rund 750 Autos mit einem Wildtier, wobei in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember das Risiko deutlich steigt.

Rehe kommen am häufigsten unter die Räder. Ein 20 Kilogramm schweres Reh hat beim Zusammenstoß bei Tempo hundert ein Aufschlaggewicht von fast einer halben Tonne.

Wann ist die Gefahr am größten?

Die größte Gefahr droht grundsätzlich in der Morgen- und Abenddämmerung, wenn die Tiere besonders aktiv sind, bei Nacht und Nebel sowie auf Straßen an Wiesen, Feldern und Wäldern.

Die Zeitumstellung Ende Oktober verschärft die Situation noch. Tiere ändern ihre Gewohnheiten natürlich nicht, was dazu führt, dass Autofahrer sich ab Ende Oktober bereits am späten Nachmittag auf verstärkte Wildwechsel einstellen müssen.

Im April und Mai sorgen insbesondere Wildschwein-Rotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zwischen Oktober und Dezember passieren dann besonders viele Unfälle mit Hirschen, weil diese in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind.

Wie sollten Autofahrer reagieren?

Grundsätzlich gilt: Im Wald und an Feldrändern Fuß vom Gas. Bei Tempo 60 ist der Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung laut ADAC etwa 35 Meter lang – bei Tempo hundert bereits fast 80 Meter.

Steht Wild an der Straße, sollten riskante Ausweichmanöver vermieden werden. Als Regel gilt: Beim Auftauchen von Wild Fernlicht abblenden, bremsen, hupen und das Auto auf Spur halten. Zudem sollte immer mit Nachzüglern gerechnet werden.

Was tun bei einem Wildunfall?

Die Unfallstelle sollte gesichert und die Polizei gerufen werden, selbst wenn die Autoinsassen unverletzt sind. In vielen Bundesländern muss bei einem Wildunfall zusätzlich noch ein Jäger informiert werden.

Ein verletztes oder totes Tier sollte möglichst nicht angefasst werden. Die Bergung ist Sache des Försters oder Jagdpächters. Wer Wild mitnimmt, macht sich der Wilderei strafbar.

Was ist wegen der Versicherung zu beachten?

Autofahrer sollten nach dem Unfall die Schäden fotografieren und sich eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen. Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild wie Reh, Wildschwein oder Fuchs verursacht werden, deckt die Voll- oder Teilkaskoversicherung ab. Einige Versicherer bieten Schutz für Unfälle mit sämtlichen Tieren an.

Wenn nicht nachzuweisen ist, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Zusammenstoß mit Wild oder infolge von Ausweich- oder Bremsmanövern entstand, kann er über die Vollkaskoversicherung reguliert werden. Dann erfolgt allerdings eine Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse. Für einen Wildunfall zahlten die Versicherer 2024 im Schnitt 4100 Euro.

Wird der Schaden nicht durch das Wild direkt verursacht, sondern ist Folge eines Ausweichversuchs, kann ein sogenannter Aufwendungsersatz - „Rettungskosten“ - von der Teilkaskoversicherung gefordert werden. Ohne Zeugen ist es in der Praxis aber oft schwierig, das Ausweichmanöver nachzuweisen.

Was gilt es bei rutschigem Laub und Nebel zu beachten?

Abrupte Lenkmanöver und Gefahrenbremsungen können durch nasse Blätter auf der Straße zum Teil ihre Wirkung verfehlen. Dann empfehlen sich eine vorausschauende Fahrweise, angepasste Geschwindigkeit und ausreichend Abstand zum Vordermann, auch bei Nebel.

Bei dichtem Nebel ist das Abblendlicht einzuschalten, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das, wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird, innerorts liegt die Grenze bei etwa 60 Metern.

Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber laut ADAC nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Und nur dann dürfen übrigens Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden.-