Datenschützer dürfen Betrieb von Facebook-Fanpages verbieten

dpa Leipzig.

Die Betreiber von gewerblichen Fanpages auf Facebook sind mitverantwortlich für die Datenverarbeitung, die im Hintergrund läuft. Bei schweren Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Auch wenn Facebook selbst ein Adressat für die Beschwerden sein könnte, dürften die Datenschützer aus Gründen der Effektivität auch die Seitenbetreiber in die Pflicht nehmen.