Bei der Anbindehaltung ist die Bewegungsfreiheit der Kühe auf das Hinlegen und Aufstehen begrenzt. 350 Tierärztinnen und Tierärzte haben kürzlich in einem offenen Brief ein verbindliches Ende der Anbindehaltung gefordert, eine Petition für das Verbot zählt mehr als 56.000 Unterschriften. Im Rems-Murr-Kreis wird die Anbindehaltung laut Landratsamt noch in 28 von 316 rinderhaltenden Betrieben praktiziert, die Zahlen sind rückläufig. Gründe sind Strukturwandel und Betriebsaufgaben. Während Bauernvertreter ein gesetzliches Verbot infrage stellen, sieht Peta einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Was ein mögliches Verbot für die verbliebenen Betriebe bedeuten würde und wie die Chancen eines Verbots stehen lesen Sie morgen in einer ausführlichen Version hier auf der Webseite.