Dem Konsum von Kinderpornografie verfallen

Backnanger Amtsgericht verurteilt 33-jährigen Kaufmann zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung – Zahlreiche Auflagen

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Er hatte es nicht leicht. Als er acht Jahre alt war, sei der Vater gegangen. Er sagt das genau in der Weise, obwohl da noch ein älterer Bruder und die Mutter waren. Realschule und technisches Gymnasium waren kein Problem. Auch die Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann konnte er abschließen. Dann trat er eine Stelle an. Aber nach drei Monaten war Schluss. Der Richter wundert sich ein wenig, dass er erst danach realisierte, dass er die falsche Ausbildung gemacht hatte.

Eine Irrfahrt begann. Der Angeklagte nahm ein Studium der sozialen Arbeit in Freiburg auf. Nur fünf Semester lang, weil er merkte, dass das wissenschaftliche Arbeiten nichts für ihn war. Zwei Jahre Tätigkeit im Einzelhandel schlossen sich an. Dann wollte er plötzlich Erzieher werden. Nach anderthalb Jahren gab er das auf. Praktika in der Pflege folgten. Zuletzt war er bei einer Waiblinger Firma mit Reparaturarbeiten beschäftigt. Das war 2016. Und zu dieser Zeit steckt der Beschuldigte schon mitten in seinem Problem.

Mit seiner Freundin ist er zusammengezogen, aber das hält ihn nicht davon ab, seinen täglichen Frust mit Bier und Wein hinunterzuspülen. So benebelt äußert er auch Unbedachtes: Sexuelle Handlungen mit einem Kind stellt er sich vor. Der Freundin wird angst und bange. Sie erwartet von dem Angeklagten ein Kind und hat doch aus einer früheren Beziehung noch eine ältere Tochter.

Eine Abwesenheit ihres Freunds nutzt sie, um die Aufzeichnungen ihres Partners durchzusehen. Sie liest, wie Kinder auf ihn wirken, dass sie bei ihm ein Kribbeln auslösen. Dazwischen irgendwelche Kürzel. Diese verweisen auf Bilddateien im Computer. Ihr schwant Furchtbares. Sie wendet sich an die Polizei. Diese findet auf den beschlagnahmten Geräten schließlich 2400 Dateien kinderpornografischen und 620 Dateien jugendpornografischen Inhalts.

Allein die Auflistung in der Anklageschrift erweckt Abscheu

Beim Verlesen der Anklageschrift hat die Staatsanwältin einige dieser Dateien beschrieben. Alles ist dabei. Anal-, Oral- und Vaginalverkehr. Die Kinder, meist Mädchen, sechs, acht oder zehn Jahre alt. Allein diese Aufzählung erweckt Abscheu. Der Richter will genauer wissen, wie es dazu kam. Erst hatte der 33-Jährige nur nach Pornos gesucht. Dann waren da mitunter auch Szenen mit Kindern dabei. Die Schönheit der Kinder habe ihn fasziniert. Was mit den Kindern in den Szenen geschah, nahm er wohl so hin. Heute, so gibt der Angeklagte an, könne er nicht mehr nachvollziehen, was ihn damals so angezogen habe.

Und dennoch, die zahlreichen Aufzeichnungen, die der Beschuldigte gemacht hat, legen davon Zeugnis ab, dass er schon lange Zeit auf Kinder besonders reagierte. Dazu gesellte sich anderes. 2014 bestellt er im Internet Marihuana, wird dabei erwischt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er kam davon los, so gibt der Angeklagte an, weil Marihuana bei ihm psychotische Reaktionen auslöste. Weiters der Alkoholkonsum. Deswegen machte der Angeklagte eine halbjährige Entziehungskur. Aber die hielt gerade mal auch nur ein halbes Jahr.

Erst kurz vor der Verhandlung hat es der Angeklagte unternommen, wegen seiner abnormen sexuellen Neigung ein erstes Beratungsgespräch zu führen. Überhaupt zieht sich das durch die Vita des Angeklagten, dass er manches seiner Probleme nur sehr zögerlich angeht. Ängste gibt er als Hinderungsgrund an. Aber auch viele familiäre Probleme.

Die Staatsanwältin hält eine zweijährige Gefängnisstrafe, Tat und Schuld entsprechend, für angemessen. Eine Bewährung könne nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgesprochen werden. Sind diese gegeben? Der Verteidiger verweist auf die Geständigkeit seines Mandanten. Auch bei den Ermittlungen habe er sich kooperativ verhalten und seinen Verzicht auf alle Beweismittel erklärt. Er appelliert an das Gericht, man möge doch die familiäre Situation seines Mandanten berücksichtigen. Alkohol- und Marihuanakonsum hätten ein Übriges getan. Gegenwärtig sei sein Mandant wegen seiner depressiven Verstimmung in Behandlung. Eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten hält er für angemessen, natürlich auf Bewährung. Fast rührend nimmt es sich aus, als der Angeklagte, zum letzten Wort aufgefordert, angibt, dass er ein besserer Mensch werden will.

Der Richter verordnet

dem Mann eine Verhaltenstherapie

Das Urteil lautet schließlich 21 Monate auf Bewährung. Verschiedene Auflagen sind damit verbunden. Ein Bewährungshelfer soll unterstützen. Die Bewährungszeit insgesamt erstreckt sich über drei Jahre. 1500 Euro sind vom Angeklagten an die Sozialberatung zu zahlen. Innerhalb von sechs Monaten sind 150 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Nachweise über eine Verhaltenstherapie sind zu erbringen.

Der Gesetzgeber hat, so betont der Richter, für den Besitz kinderpornografischen Materials ein hohes Strafmaß verordnet. Er halte das auch für richtig. Hinter jedem Bild, so führt der Jurist aus, stehe ein tatsächlicher Vorgang, stehe ein Kind, das missbraucht wird. Der Missbrauch ziehe sich durch das ganze Leben der Betroffenen. Durch die Abnehmer kinderpornografischen Materials werde solcher Missbrauch gefördert.