Die Neuordnung der Beamtenbezüge weckt bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Begehrlichkeiten. Die Antwort kann nur lauten: weniger Beamte, meint Ursula Weidenfeld.
Muss wirklich jedes Formular von Beamten gestempelt werden?
Von Ursula Weidenfeld
In Beamtenkreisen werden in diesen Tagen die künftigen Besoldungstabellen für 2026 und 2027 ganz genau studiert. Die Bezüge vieler Lehrer, Polizisten, Soldaten und Sachbearbeiterinnen im Finanzamt werden ganz demnächst deutlich steigen, in manchen Fällen um über 1000 Euro im Monat. Denn Bund und Länder müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes dafür sorgen, dass verbeamtete Staatsdiener von ihrem Gehalt ordentlich leben können. Das war zwar bisher nur in wenigen Fällen nicht der Fall. Doch die Neuregelung soll außerdem alte Zöpfe des Beamtenrechts abschneiden. Das wird teuer.
Beamte arbeiten in der Regel mehr Wochenstunden als Angestellte. Sie dürfen nicht streiken, und müssen sich im schlimmsten Fall an einem ungeliebten Dienstort zu einer Arbeit melden. Sie sind der Allgemeinheit zu lebenslanger Loyalität verpflichtet. Dafür dürfen sie eine angemessene Vergütung erwarten. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht hingewiesen.
Die Nachteile wirken wie eine Schutzmauer
Doch diese Botschaft wird von Jahr zu Jahr schwerer vermittelbar. Denn viele vermeintliche Nachteile des Beamtentums wirken in der Dauer-Wirtschaftskrise eher wie eine Schutzmauer gegen die Wirrnisse der Welt denn als Zumutung. Erst jetzt wird vielen Angestellten bewusst, wie kündbar sie sind. Sie machen sich Sorgen um das künftige Rentenniveau und die Höhe ihrer Versicherungsbeiträge.
Beamte müssen das nicht. Weil sie nicht arbeitslos werden können, müssen sie nicht zur Arbeitslosenversicherung beitragen. Sie müssen nichts für ihre großzügig bemessene Altersversorgung zahlen. Bei der Gesundheit brauchen sie sich nur für vergleichsweise kleines Geld zu versichern – den Rest übernimmt die Beamten-Beihilfe. Die Kosten des Familienlebens von Angestellten sind deren Privatsache, in der Beamtenschaft dagegen machen Ehegatten- und Kinderzuschläge einen erheblichen Teil der Bezüge aus.
In konjunkturell erfreulichen Zeiten ist man großzügiger. Doch jetzt wiegen die Privilegien der Beamtenschaft schwerer, während Angestellte die Schattenseiten der eigenen beruflichen Existenz drastisch empfinden.
Der Staat muss den Betriebsfrieden wahren
Den Beamten an anderer Stelle Geld wegzunehmen, ist keine Option, auch wenn das in Einzelfällen wahrscheinlich sogar möglich wäre. Doch der Staat muss den Betriebsfrieden wahren.
Die Lösung liegt auf der Hand, erfordert aber Mut und Weitsicht. Sie heißt: weniger Beamte. Für einen großen Teil der 1,7 Millionen Bundes-und Landesbeamten wäre ein Streikrecht völlig unproblematisch. Die Arbeit von Lehrern ist immens wichtig, daran soll hier nicht gezweifelt werden. Ob sie aber 10, 20 oder 40 Jahre im Dienst sind, oder irgendwann einen anderen beruflichen Weg suchen, ist für die Qualität von Schule und Ausbildung unerheblich. Auch ein Streik würde die Republik nicht erschüttern. Müssen sie also Beamte sein? Dieselbe Frage muss für Hochschulprofessorinnen, oder für Mitarbeiter in der Verwaltung gestellt werden dürfen.
Weniger Beamte wären anfangs teurer
Künftig mit weniger Beamten zu planen, hätte mehrere Vorteile: Langfristig würde die Staatskasse entlastet, weil weniger Beamte auch weniger Pensionen bräuchten. Kurzfristig aber würden die Ausgaben steigen. Denn für ihre Angestellten müssten Bund und Länder selbstverständlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Aus versteckten Risiken würden offene und korrekt zu bedienende Positionen. Das würde helfen, den Verwaltungsapparat sparsam und wirtschaftlich aufzustellen.
Richter, Polizisten, Soldaten und Gefängniswärter bleiben natürlich Beamte, Finanzbeamte und die Leute vom Zoll ebenfalls. Auch in Ministerien würde man wahrscheinlich lieber einen Beamten an der Spitze sehen als einen Angestellten, der schon morgen einen Eintrag im Lobbyregister beantragen könnte.
Dennoch bliebe am Ende nur noch ein Bruchteil der Beamten übrig, die heute die Gehaltslisten des Staates bevölkern. Bei denen aber könnte man dann angemessen großzügig sein.