„Der Schuss geht nach hinten los“

Großerlachs Bürgermeister Jäger kritisiert Regierungspläne: Abgabe von Baugesuchen künftig nicht mehr auf dem Rathaus?

Von Armin Fechter

GROSSERLACH. Das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ist dabei, die Landesbauordnung zu reformieren. Der Zeitplan ist jedoch in Schieflage geraten: Eigentlich sollte das Vorhaben bereits bis Mitte vergangenen Jahres erledigt sein. Doch die Koalitionspartner in der grün-schwarzen Regierung konnten sich in strittigen Punkten lange nicht einigen. Es ging dabei insbesondere um die Pflicht zu überdachten Fahrradstellplätzen und zur Dach- und Fassadenbegrünung, die erst von der grün-roten Vorgängerregierung eingeführt worden war.

Diese Kuh ist inzwischen zwar vom Eis. Doch die Reform umfasst noch einige weitere Punkte, die für Kontroversen sorgen. Einer davon hat die Bürgermeister auf den Plan gerufen: Baugesuche sollen künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr zunächst bei der Gemeinde, in der das Baugrundstück liegt.

Die neue Bestimmung kommt ganz unverdächtig daher und scheint einen unnützen Umweg, der dem raschen Fortgang nur hinderlich ist, auszumerzen. Doch das sehen die Rathauschefs ganz anders. „Hiervon muss ich aus verschiedenen Gründen dringend abraten“, hebt Großerlachs Bürgermeister Christoph Jäger warnend den Finger und weiß sich damit im Einklang mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg, der sich ebenfalls schon ablehnend zu Wort gemeldet hat. Kurz und knapp prophezeit Jäger: „Der Schuss geht nach hinten los.“

In einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut listet Jäger, der seine Botschaft als „Einrede aus der Praxis“ verstanden haben will, eine ganze Reihe von Argumenten auf. So sei erfahrungsgemäß über die Hälfte der eingehenden Baugesuche nachzubessern. Bei der persönlichen Vorsprache im Bürgermeisteramt werde deshalb wichtige und sinnvolle Arbeit geleistet. Dieser beratende Kontakt werde von den Bauherren daher auch aktiv gesucht – ein Vorteil, der statistisch nirgend erfasst ist, der mit der angedachten Änderung aber verloren ginge, es sei denn, die Baurechtsbehörden ihrerseits ließen sich auf einen solchen Service ein.

Jäger sieht folglich in den Plänen „einen weiteren massiven Eingriff in die Bürgernähe“, der obendrein „auch klimapolitisch nicht zu verantworten“ sei. Das untermauert er mit Zahlen aus seiner Gemeinde. Demnach wurden in Großerlach in den vergangenen drei Jahren rund 120 Baugesuche eingereicht, von denen nur drei im sogenannten Kenntnisgabeverfahren, also in vereinfachter Form, abgewickelt werden konnten. In allen anderen Fällen lagen komplexere Umstände vor. Daher sei die vorhergehende Beratung im Rathaus „absolut sinnvoll, wenn nicht sogar dringend geboten“ gewesen. Wäre dies – entsprechend der geplanten Reform – vor Ort nicht möglich gewesen, hätten die Betroffenen, so Jäger weiter, mindestens einmal die Fahrt nach Waiblingen zum Landratsamt auf sich nehmen müssen. Und das wegen der dürftigen Busverbindungen mit dem Auto – eine Wegstrecke von 74 Kilometern hin und zurück mit einer Fahrzeit von an die zwei Stunden. Alle Fälle der letzten drei Jahre addiert, ergäbe sich die – vermeidbare – Fahrstrecke von etwa 8800 Kilometern. Das sei den Bürgern schlicht nicht zuzumuten. Jäger: „Interessant wäre es auch, dies mit Blick auf die Reduzierung von Emissionen und Feinstaub einmal auf ganz Baden-Württemberg hochzurechnen.“

Zugleich weist Jäger darauf hin, dass bereits heute Baugesuche direkt bei der Baurechtsbehörde abgegeben werden könnten. Die Praxis zeige dabei, dass die Genehmigungsdauer nicht kürzer ausfalle, sondern eher Verzögerungen eintreten.

Als „geradezu despektierlich“ empfindet der Bürgermeister das Wort vom Umweg über die Gemeinden und von einem Mehraufwand. Das Gegenteil sei der Fall: Die Angrenzerbenachrichtigung und die örtliche Beratung über das Einvernehmen der Gemeinde laufe bereits an, wenn die Baugesuche an die Behörde weitergehen. So würden in der aktuellen Regelung unnötige Verzögerungen verhindert.

An einer Änderung dieser eingespielten Übung seien Architektenkammer und Ingenieure interessiert, vermutet Jäger. Das Bauen zu erleichtern mache sehr wohl Sinn. Aber, so resümiert er in dem Schreiben: „Ich kann meinen Eindruck nicht verhehlen, dass seitens der Befürworter dieser Neuregelung insgeheim der Wunsch Herr des Gedankens ist, die Beteiligung der Gemeinden bei Baugenehmigungsverfahren, diesen offenbar als lästig und unerwünscht empfundenen ,Umweg‘, auf Dauer völlig abzuschaffen. Denn nur dann könnten die behaupteten ,Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekte‘ eintreten.“ Doch das sei absolut nicht akzeptabel und vertretbar, da es die Gemeinden in ihrer garantierten Planungshoheit beschneide. An Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut appelliert Jäger daher, sie möge diesen Punkt „von der Agenda einer ansonsten gut durchdachten Änderung der LBO“ nehmen.

„Der Schuss geht nach hinten los“

„Die Beteiligung der

Gemeinden auf Dauer

abzuschaffen, ist absolut nicht akzeptabel.“

Christoph Jäger

Bürgermeister Großerlach

Info
„Berechnung geht fehl“

Die angestrebte Verwaltungsvereinfachung durch die direkte Abgabe bei den Baurechtsbehörden ist nach Auffassung des Gemeindetags nicht zu erzielen.

Schon die Berechnung eines Einsparpotenzials von 225000 Euro durch eingesparte Arbeitszeit in den Rathäusern gehe fehl, weil der gleichzeitig entstehende Mehraufwand bei den Baurechtsbehörden nicht berücksichtigt sei. Zugleich seien die Fälle eingerechnet, die bei Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit anfallen – deren Anzahl bliebe aber von der Änderung unberührt.

Dem vermeintlichen Umweg über die Gemeinden sei der Mehrwert entgegenzusetzen, den die Antragsteller im örtlichen Rathaus erfahren – Vorteile, die bei Zentralisierung nicht mehr gegeben seien.