Derivate-Verfahren vor dem Ende: Einstellung akzeptiert

dpa/lsw Mannheim/Pforzheim. Der Rechtsstreit um den Pforzheimer Derivate-Skandal steht vor dem Ende. Wie ein Sprecher des Landgerichts Mannheim am Freitag sagte, hat die Ex-Kämmerin der Stadt Pforzheim eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen akzeptiert. Sie muss nach Angaben des Gerichts 50 000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Die Einstellung des Verfahrens gegen die ehemalige Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) steht zwar formal noch aus; sie steht aber offenbar unmittelbar bevor.

Auch Augenstein soll der Einstellung unter Auflagen zugestimmt haben. Über die Höhe der Zahlung, die sie leisten muss, wurde zunächst nichts bekannt. Zuvor hatten am Freitag die „Badischen Neuesten Nachrichten“ und die „Pforzheimer Zeitung“ darüber berichtet.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2018 die Verurteilung der beiden Frauen wegen riskanter Zinswetten für die Stadt aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht Mannheim zurückverwiesen. Das Landgericht hatte die Ex-OB wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten und die Kämmerin zu einer Strafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil hatten beide Revision eingelegt.

Ihre Verteidiger hatten die Vorwürfe als unbegründet bezeichnet und auf Freispruch plädiert. Augensteins Anwalt, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, sagte den BNN: „Auch wenn die Verteidigung sich sicher ist, dass Frau Augenstein freizusprechen wäre, weil jedenfalls kein Untreueschaden entstanden ist, hat sich die Mandantin schweren Herzens entschieden, das Angebot anzunehmen.“ Der von zahlreichen Kommunen praktizierte Derivate-Handel hatte in Pforzheim für einen zweistelligen Millionenverlust gesorgt.