Baden-Württemberg

Deutlich weniger Schwarzfahrer verurteilt

Die Zahl der Verurteilungen wegen Schwarzfahrens in Baden-Württemberg sinkt. Das sind die möglichen Strafen für Verurteilte.

Deutlich weniger Schwarzfahrer verurteilt

Wer ohne Ticket erwischt und verurteilt wird, erhält meist eine Geldstrafe. (Symbolbild)

Von reb/dpa/lsw

Die Zahl der Verurteilungen wegen Schwarzfahrens ist in Baden-Württemberg in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Dies geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Born hervor. Im Jahr 2021 wurden im Südwesten noch 7.019 Personen verurteilt, 2022 reduzierte sich die Zahl auf 5.126 und 2023 auf 4.100. Neuere Verurteilungszahlen sind derzeit nicht verfügbar.

Schwarzfahren ist eine Straftat. Wer im öffentlichen Nahverkehr ohne gültigen Fahrschein fährt, muss mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Freiheitsstrafen sind jedoch deutlich seltener als Geldstrafen: Im Jahr 2023 wurden etwa 60 Freiheitsstrafen im Vergleich zu 3.965 Geldstrafen verhängt. Die strafrechtliche Verfolgung wird seit Jahren diskutiert. Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ist jedoch aktuell nicht vorgesehen.

Zwischen Anfang 2021 und September 2025 befanden sich nach Angaben des Justizministeriums 1218 Personen in Baden-Württemberg ausschließlich aufgrund von Schwarzfahrens in Haft.