Die Daten-Krake

Die Vorschriften zum Datenschutz gelten auch für die Polizei

Von Wolf-Dieter Obst

Datenschutz ist mitunter lästig und unbequem. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sind die Leiden bei Firmen und Behörden gestiegen. Adressbestände müssen durchforstet, Karteien überprüft, Kunden angeschrieben, Unterlagen geschreddert werden. Überall plötzlich nur noch: Datenschutz. Wie eine Krake greifen die Vorschriften ins Arbeits­leben ein.

Die Sensibilität für Datenschutz steigt – freilich nicht immer konsequent: Gerne lässt man sich auf die Segnungen seines Mobiltelefons ein, sichtet die Verkehrslage, nutzt Ortungssysteme und soziale Netzwerke, ohne dabei zu überlegen, wo die eigenen Daten sonst noch verarbeitet werden. Das ist bequemer.

Und doch gilt auch am Kundenschalter das Prinzip: Die persönlichen Daten gehen niemanden der Umstehenden etwas an. Man nannte es früher Diskretion. „Tina, was kosten die Kondome?“ – diese Werbespot-Szene einer lautstarken Kassiererin an einer Supermarktkasse zeigt überspitzt, was damit gemeint ist.

Dabei muss es ja nicht unbedingt peinlich sein – die gesetzliche Regelung gilt auch für scheinbar unverfängliche Situationen. Auch in einem Polizeirevier. Offensichtlich muss hier aber noch der eine oder andere Beamte in Sachen Datenschutz seine Hausaufgaben machen. Das ist lästig und unbequem. Es dürfte aber hoffentlich kein Problem sein.https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.datenschutzgrundverordnung-unternehmen-droht-eine-klagewelle.ee8289e9-702f-4647-bef1-b46301a4edf6.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.datenschutz-grundverordnung-gilt-so-nutzen-verbraucher-die-fuenf-wichtigsten-datenschutz-rechte.a25de470-a2f8-4d65-87ae-f0574233b53c.html

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