Die Reform des Europäischen Asylsystems bringt auch für Deutschland neue Aufgaben mit sich. Der Kanzler sieht darin aber einen Schritt in Richtung Problemlösung.
Wegen der gestiegenen Migrationszahlen hat Deutschland wieder Grenzkontrollen eingeführt. Nun hat die EU das Asylrecht reformiert, doch wann die Kontrollen wegfallen, ist ungewiss.
Von Knut Krohn
Der Bundeskanzler ist zufrieden. In seiner Regierungserklärung am Donnerstag betonte Friedrich Merz (CDU), die Migrationspolitik der Europäischen Union sei an einem Wendepunkt. „Morgen, am 12. Juni, tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Geas, in Kraft. Das ist ein bedeutender, ja, der bedeutendste Schritt hin zur Lösung des Problems“, erklärte der Kanzler.
Verschwiegen wurde vom Kanzler allerdings, dass Deutschland kurz vor dem Start noch einen gehörigen Rüffel aus Brüssel bekommen hat. Zwei Jahre hatten die EU-Staaten Zeit, die bereits 2024 beschlossene Reform vorzubereiten, doch passiert ist in den meisten Staaten eher wenig.
Rüffel für Deutschland
Zwar erwähnte die EU-Kommission in ihrem Bericht, dass Deutschland die politischen Reformen in der nationalen Gesetzgebung zügig abgeschlossen habe, bei der notwendigen technischen Ausstattung und der Schulung der Beamten an den Grenzen zeigten sich allerdings noch große Lücken. Das gelte etwa für die Asyl-Grenzverfahren an Flughäfen, wo „dringend“ die notwendigen Kapazitäten aufgebaut werden müssten.
In dem neuen Geas ist vorgesehen, dass das in Zukunft EU-einheitliche Screening der Ankommenden direkt am Airport stattfinden soll. Dabei werden die Personalien aufgenommen, der Gesundheitszustand geprüft und auch ein mögliches Sicherheitsrisiko abgeklärt. Schon nach dieser ersten Prüfung soll entschieden werden, ob die Person überhaupt einreisen und einen Asylantrag stellen kann – oder zurückgehalten und womöglich direkt wieder abgeschoben wird.
Flughäfen sind ein Problembereich
Nach Angaben der Bundespolizei reisten im Jahr 2025 etwa 11.500 Menschen „unerlaubt“ über deutsche Flughäfen in der EU ein. Knapp über 200 wurden wieder zurückgeschickt. Angesichts der neuen EU-Regelungen dürfte diese Zahl in Zukunft stark steigen. Vom Flughafen Berlin-Brandenburg kam die Mitteilung, dass dort am Freitag pünktlich zum Geas-Start eine sogenannte Außengrenzeinrichtung eröffnet werde. Ähnliche Einrichtungen gibt es bereits in Frankfurt und München.
Zusätzlich zu den EU-Vorgaben sieht das deutsche Umsetzungsgesetz sogenannte Sekundärmigrationszentren vor: das sind Einrichtungen mit Aufenthaltspflicht für Asylsuchende, für die eigentlich ein anderes EU-Land zuständig wäre - also etwa jene, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden und dennoch nach Deutschland weitergereist sind. Die Einrichtung dieser Zentren liegt bei den Bundesländern. Bisher haben aber erst zwei davon konkrete Pläne. Am weitesten fortgeschritten ist dabei Sachsen. Dort soll das bestehende Landesausreisezentrum in Dresden am 1. Juli zum Sekundärmigrationszentrum werden - mit bis zu 400 Plätzen. Auch Sachsen-Anhalt will im Laufe des Sommers ein Zentrum einrichten. In der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber in Halberstadt sollen zunächst 150 Plätze für allein reisende Männer in einem abgetrennten Bereich geschaffen werden.
Hoffen auf Solidarität
Eine der zentralen Geas-Säulen ist der sogenannte Solidaritätsmechanismus, der die EU-Staaten zur Aufnahme von Geflüchteten bewegen soll. Damit sollen etwa die Mittelmeerstaaten entlastet werden, wo die meisten Migranten ankommen. Bereits jetzt ist klar, dass Deutschland über diesen Mechanismus vorerst niemand zusätzlich zugewiesen wird, weil es in den vergangenen Jahren im europäischen Vergleich viele Menschen aufgenommen hat.
Um den Migrationsdruck auf Europa zu senken, hat sich Deutschland an die Spitze einer kleinen Gruppe von Ländern gesetzt, die sogenannte Rückführungszentren außerhalb der EU aufbauen wollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht gute Chancen, in einigen Monaten mit Drittstaaten konkrete Vereinbarungen zu schließen. Im Gespräch sind Ruanda oder auch Usbekistan. In die geplanten „Return Hubs“ sollen Ausreisepflichtige kommen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen oder die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zu dem betroffenen Staat pflegt. Dobrindt dämpfte allerdings die Hoffnung auf eine schnelle Lösung. Bis solche Zentren dann tatsächlich errichtet seien, werde es voraussichtlich noch etwas länger dauern.