Die ständige Angst vor der Abschiebung

Der Afghane Ahmad Shokouri lebt seit fünf Jahren in Backnang, arbeitet seit dreieinhalb Jahren bei der Firma Ade und kostet den Staat keinen Cent. Jetzt hat das Verwaltungsgericht seinen Asylantrag abgelehnt. Seitdem lebt der 29-Jährige in permanenter Sorge.

Die ständige Angst vor der Abschiebung

Für Sascha Bockhop (links) ist Ahmad Shokouri ein wertvoller Mitarbeiter. Er würde es genauso wie Firmenchef Rüdiger Ade sehr bedauern, wenn er den fleißigen, engagierten und gut integrierten Kollegen verlieren würde. Und für Shokouri selbst würde eine Welt zusammenbrechen. Foto: J. Fiedler

Von Matthias Nothstein

BACKNANG. Es ist inzwischen fast fünf Jahre her, seit Ahmad Shokouri seiner Heimatstadt Kabul den Rücken gekehrt hat. Unfreiwillig. Er musste flüchten vor den Taliban, die ihn bedrohten und nach seinem Leben trachteten. Und dies nur, weil der heute 29-Jährige in einer Firma arbeitete, die Kontakt hatte zu Ausländern und den Ministerien der Regierung. Shokouri: „Das hat den Taliban nicht gefallen.“

Seit mehr als viereinhalb Jahren lebt der junge Mann nun in Deutschland, wo er sich inzwischen bestens integriert hat. So arbeitet er zum Beispiel seit dem 9. Januar 2017 bei der Backnanger Fußbodenfirma Ade. Er hat in Backnang eine eigene Wohnung, bezahlt die Miete aus eigener Tasche und er spricht fließend und gut verständlich Deutsch.

Bei seinem Arbeitgeber hat er sich nach kurzer Einarbeitungszeit als Bodenlegehelfer bewährt, der Arbeitsvertrag ist längst unbefristet. Bauleiter Sascha Bockhop nennt ihn einen vollwertigen Mitarbeiter: „Wir sind mit ihm sehr zufrieden und die Kollegen arbeiten gerne mit ihm zusammen. Er ist gut organisiert und zuverlässig und kann in Wort und Schrift mit den Kunden, Bauherren und Architekten auf den Baustellen kommunizieren und hat schon oft Aufträge alleine ausgeführt.“

Vor zwei Jahren schon hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seinen Asylantrag abgelehnt. Shokouri klagte vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen. Im Januar dieses Jahres wurde die Klage abgewiesen. Nun steht zu befürchten, dass die Aufenthaltsgestattung nicht mehr verlängert wird, eigentlich hätte Shokouri schon Ende April aufhören müssen zu arbeiten. Mit der Konsequenz, dass der deutsche Steuerzahler dann wieder für den Lebensunterhalt und die Miete des Mannes hätte aufkommen müssen.

„Die Taliban warten nur darauf, dass er zurückkehren muss.“

Ade-Geschäftsführer Rüdiger Ade hat dafür kein Verständnis: „Wir sind alle unglücklich über die Situation. Jetzt gibt es einmal jemand, der sich integriert hat, der Arbeit und eine eigene Wohnung hat und der gut oder sogar sehr gut Deutsch spricht, und der soll jetzt nicht mehr mitarbeiten dürfen.“ Auf der anderen Seite hat der Unternehmer Schwierigkeiten, in seiner Branche Nachwuchs zu finden. „Für mich als Unternehmer ist die Gesetzeslage widersinnig. Wir haben in Deutschland fast niemand, der diese Arbeit machen möchte. Und jetzt gibt es einen, der das Geschäft gut und gerne machen will, ein Geschäft, das kein Deutscher macht, und der darf es nicht.“

Zudem versteht im Umfeld Shokouris niemand, warum dem Asylantrag nicht stattgegeben wurde, schließlich hatte dieser massive Probleme in der Heimat, die politisch begründet waren. „Ich war in Kabul meines Lebens nicht mehr sicher. Man kann nicht sagen, Kabul ist sicher. Fast täglich gibt es dort Anschläge und Zwischenfälle.“

Sascha Bockhop bestätigt: „Er hat mir auf dem Handy Bilder gezeigt, als er geschlagen wurde. Da sah er sehr, sehr übel aus. Die Taliban warten nur darauf, dass er zurückkehren muss.“ Für Shokouri ist auch die Unsicherheit sehr belastend: „Ich weiß nicht genau, wer dahintersteckt. Vielleicht Nachbarn, vielleicht Bekannte.“ Sehr ehrlich räumt er ein, dass er inzwischen auch die wirtschaftliche Situation in seiner neuen Heimat sehr schätzt. Aber noch mehr betont er, dass er in seiner alten Heimat Angst um seine Unversehrtheit haben müsste.

Derzeit steckt der 29-Jährige noch mitten in der Führerscheinprüfung. Eine Fahrlizenz hatte er zwar schon in Afghanistan, aber die wird hier nicht anerkannt. Aufgrund seiner großen Fahrpraxis wäre die Prüfung ein Klacks und er hätte sie schon längst nachgeholt, aber aufgrund eines Missverständnisses war er der Ansicht, er dürfe dies noch nicht. Seit das Missverständnis ausgeräumt ist, kniet er sich auch in diese Aufgabe voll rein und hofft, Ende August die Fahrerlaubnis in den Händen halten zu dürfen.

Nachdem die Klage auf Asyl abgewiesen wurde, könnte er theoretisch abgeschoben werden. In der Praxis wird dies nach Afghanistan nur in Ausnahmefällen gemacht, wenn es sich etwa um Straftäter handelt oder um Gefährder. Oder wenn die Asylbewerber sich hartnäckig weigern, an der Identitätsfeststellung mitzuwirken. Viele tun dies, weil sie ohne gültige Papiere nicht so leicht abgeschoben werden können. Shokouri zählt nicht dazu. Er hat alle Unterlagen, die für das Asylverfahren nötig sind, bereitwillig beschafft und engagiert dazu beigetragen, seine Identität nachzuweisen.

Weil die Ausländerbehörde in Backnang das Stuttgarter Urteil noch nicht auf dem Tisch hat, wurde zuletzt die Aufenthaltsgestattung bis Oktober verlängert. Noch arbeitet Shokouri also bei Ade mit. Sobald aber das Urteil eintrifft, ändert sich der Status des jungen Mannes, dann erhält er nur noch eine Duldung, und mit der darf er nicht arbeiten. Für Shokouri würde eine Welt zusammenbrechen. Vermutlich würde er zwar nicht abgeschoben werden, aber er würde das Schicksal vieler Landsmänner teilen, nämlich in einer Unterkunft zum Nichtstun verurteilt zu sein. Was dies für den selbstbewussten jungen Mann bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen. Bislang konnte er seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften, Miete bezahlen und alle Auslagen bestreiten. „Das hat sich gut angefühlt.“ Künftig würde er wieder zum Bittsteller degradiert. Von Amts wegen. Auch Ade sieht dies so: „Er lebt in einer enormen Unsicherheit. Mit der Arbeit wird ihm auch die Existenzgrundlage entzogen.“

Noch ist es nicht so weit. Der engagierte Mitarbeiter nutzt die Gelegenheit und dankt dem Chef und allen Kollegen, die ihn auch unterstützt hätten, als er anfangs noch kaum Deutsch konnte. „Die Arbeit macht mir Spaß. Ich freue mich über die Teamarbeit. Es gibt ständig wechselnde Einsatzorte, das ist genau mein Ding. Und überall treffe ich nette Leute.“ Unternehmer Ade ärgert sich deshalb umso mehr: „Ich musste schon einmal einen Asylbewerber ziehen lassen. Der hat auch zwei Jahre lang sehr zu unserer Zufriedenheit mitgeschafft, dann musste er gehen. Der kam aus Gambia und war auch gut. Aber Ahmad ist mir noch viel lieber.“

Beschäftigungsduldung

Es ist nicht eindeutig klar, wie es mit Ahmad Shokouri weitergeht. Eine Möglichkeit ist, dass das Regierungspräsidium eine Beschäftigungsduldung ausstellt. Voraussetzung: Der Asylbewerber arbeitet bei der Identitätsfindung mit. Für die Beschäftigungsduldung müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der Asylbewerber muss schon zwölf Monate eine Duldung gehabt haben und er muss 18 Monate lang mindestens 35 Stunden pro Woche gearbeitet haben.

Das Problem: Während der Duldung dürfte er nicht arbeiten.

Mit der Beschäftigungsduldung hat er nach 30 Monaten die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten.

Menschen aus Afghanistan sind nicht von Abschiebung bedroht. Allerdings gilt diese Aussage nur zum Beispiel in Baden-Württemberg und nur derzeit. Bei anderen Regierungsverhältnissen oder Beschlusslagen kann sich dies auch ändern.