Die zwei Gesichter des Daniel E.

Vor dem Landgericht in Stuttgart sprechen Zeugen im Tötungsfall Katharina K. über ihre Eindrücke vom Angeklagten.

Die zwei Gesichter des Daniel E.

Am Landgericht in Stuttgart wird der Fall Katharina K. verhandelt. Archivfoto: A. Becher

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG/STUTTGART. Bei jedem Zeugen betont die vorsitzende Richterin am dritten Verhandlungstag, dass das äußere Geschehen, so nennt sie es, im Tötungsdelikt Katharina K. feststehe. Die Fakten blieben, wie im ersten Verfahren festgestellt, bestehen. Im zweiten Verfahren sollen die Motive des Angeklagten geklärt werden. Acht Zeugen werden gehört.

Immer wieder fragt die Richterin, wie die Zeugen den Angeklagten und die 22-jährige Katharina K. erlebt haben. Insbesondere, ob sie eine Veränderung feststellen konnten. Selbst in der Tatnacht begegneten zwei Zeugen dem Mann. Sie konnten an ihm nichts feststellen, was auf das furchtbare Geschehen hindeutete. Eine Zeugin, die Mutter einer Freundin, die Daniel E. vor der Tat etliche Nächte beherbergte, beschwor ihn in der Nacht auf den 9. November. In der Verhandlung wiederholt sie nochmals ihre Frage von damals und bricht dabei in Tränen aus: „Hast du damit etwas zu tun?“ Er bestritt dies. Der Angeklagte hört es. Aber ihm ist nichts anzumerken. Er folgt den ganzen Tag den Zeugenaussagen ohne irgendwelche Anzeichen des Berührtseins. Jeden Zeugen befragt die Richterin auch dahin, ob sie irgendwelchen Alkohol- oder Drogenkonsum oder Tablettenmissbrauch bei Daniel E. feststellen konnten. Niemand hat etwas bemerkt.

Daniel E. verstand es, aufzutreten, sich zu präsentieren. Termine mit dem Jugendamt oder dem Verfahrensbeistand im Sorgerechtsverfahren nahm er pünktlich wahr. Seine Sicht der Dinge legte er überzeugend dar. Er wirkte strukturiert und verbindlich. Zugleich konnte dieser Zug ins Manipulative hinüberspielen. In der Tatnacht gewinnt Daniel E. eine 29-jährige Freundin dafür, für ihn eine Kurierfahrt nach Kassel zu erledigen. Die Altenpflegerin in Ausbildung hatte damals keinen Führerschein. Er bedeutet ihr, dass ihr Name bereits in den Frachtpapieren stehe. Wenn sie jetzt die Fahrt für ihn nicht erledige, werde sie eine Konventionalstrafe von 20000 Euro zahlen müssen. Die junge Frau glaubt ihm.

Eine Ex-Lebensgefährtin berichtet von Streit- und Gewaltsituationen.

Vielleicht am aufschlussreichsten an diesem dritten Verhandlungstag sind die Aussagen einer Ex-Lebensgefährtin. Die 28-jährige Einzelhandelskauffrau lebte mit Daniel E. eineinhalb Jahre zusammen. Als hilfsbereit, aufgeschlossen und überaus positiv habe sie ihn kennen gelernt. Irgendwie bekam sie, als sie bereits zusammenlebten, mit, dass Daniel E. Betrügereien am Laufen hatte. Sie bittet ihn, das zu lassen. Er tut es aber nicht. Vielmehr dreht er den Spieß um. Eines Tages klingelt der Ausbildungsleiter der jungen Frau an der Wohnungstür. Er habe erfahren, sagt dieser, dass sie in ihrem Ausbildungsbetrieb Dinge stehle und im Keller horte. Sofort wolle er einen Blick in den Keller werfen. Auf der Stelle begeben sich beide in den Keller, aber da befindet sich kein Diebesgut. Gleich hat die junge Frau ihren Freund im Verdacht. Als sie ihn am Abend zur Rede stellt, gibt es heftig Streit. Er würgt sie und spricht davon, dass er ihr Leben zerstören werde.

An einem anderen Abend kommt die junge Frau nach Hause. Die gemeinsame Wohnung ist leer geräumt. Nur ihr Bett steht da. Darauf türmen sich ihre Kleider. Als krank bezeichnet die Einzelhandelskauffrau ihren Ex-Freund. In Streit-Situationen sei es gewesen, als würde bei Daniel E. ein Schalter umgelegt. Nach dem Würge-Vorfall sei er in Tränen ausgebrochen. Aber bei anderer Gelegenheit habe er davon gesprochen, sie in den Keller zu sperren. Es war dann zwar nicht der Keller, aber die Wohnung. Er nahm ihr Handy und Schlüssel ab und sperrte sie ein.

Auch in dem Sorgerechtsstreit kann sich Daniel E. hervorragend präsentieren. Zeugin ist eine 60-Jährige, sieh ist Verfahrensbeistand in der Sache. Während ihr die Kontaktaufnahme mit Daniel E. gleich gelingt, scheitert dies bei Katharina K. Offenbar verstand es Daniel E., seiner Lebensgefährtin Briefe und Nachrichten vorzuenthalten. Als der Kontakt mit Katharina K. endlich zustande kommt, berichtet sie von körperlichen Züchtigungen durch den Freund. Sie habe einen älteren Sohn aus einer anderen Beziehung. Daniel E. habe ihn zur Strafe kalt abgeduscht oder ihn ohne Essen ins Bett geschickt. Katharina K. wollte nicht, dass das auch dem gemeinsamen Sohn widerfährt. Bei einem Streit wegen einer Urlaubsfahrt, so berichtet Katharina K. dem Verfahrensbeistand, wird Daniel E. so heftig, dass die Frau und Mutter den Eindruck hat: Der bringt um. Dieser Satz Katharinas, so sagt die Zeugin, habe sich ihr tief eingeprägt.

Zum Schluss des dritten Verhandlungstages berichtet die Richterin über die Vorstrafen von Daniel E. Insgesamt sechsmal wurde er straffällig. In der Hauptsache sind es Diebstahls- und Betrugsdelikte, die sich der Spediteur zuschulden kommen lässt. Bei einem Textildiscounter kauft er Sakkos und Anzüge zum halben Preis. Dann trägt er diese in eine andere Filiale, beschwert sich über Beschädigungen an den Kleidungsstücken (die er diesen selbst beigebracht hat) und lässt sich den vollen Kaufpreis auszahlen. Um sich hier einen Nebenverdienst zu verschaffen, scheut Daniel E. keinen Aufwand. Vom Bodensee bis Frankfurt, von Emmendingen bis Nürnberg klappert er die Discounter-Filialen ab. – Die Verhandlung am Landgericht wird in der nächsten Woche fortgesetzt.