Diebstahl im Freudenhaus

Ehemaliger Mitarbeiter der „Roten Meile“ vor Gericht – 42-Jähriger zieht Einspruch zurück

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht hat sich ein 42-jähriger Kaufmann zu verantworten. Ihm wird Diebstahl zur Last gelegt. Weil er einem gegen ihn ergangenen Strafbefehl widersprochen hat, kommt der Fall vor den Richter. Die öffentliche Hauptverhandlung ist zweigeteilt. Sie beginnt am Tatort. So versammeln sich Richter, Staatsanwalt, Urkundsbeamtin sowie Angeklagter und sein Verteidiger auf dem Parkplatz der Sulzbacher Straße 202. Das ist doch? Genau! Nicht nur im Schaukasten des Gerichtsgebäudes, sondern auch an einer Seitentür der „Roten Meile“ hängt der Anschlag aus: öffentliche Hauptverhandlung.

Der Fall ist einigermaßen kompliziert. Bei dem Vor-Ort-Termin geht es zunächst darum, den Hergang des Geschehens zu rekonstruieren. Das Dienstleistungsgebäude hat allüberall Überwachungskameras. Aber was erfassen diese? Erste Erkenntnis des Ortstermins: Der Parkplatz wird in seiner ganzen Breite nicht erfasst. Der potenzielle Dieb könnte sich an der Hauswand entlanggeschlichen haben. Doch wie ist er dann ins Haus gekommen? Hatte er einen Schlüssel? War Nachlässigkeit im Spiel, die Tür nicht richtig geschlossen?

Offenbar führte der Weg des Diebes erst ins Untergeschoss, denn hier stand der Sicherungskasten offen, und einige der Sicherungen waren gedrückt. Im Erdgeschoss hat er dann das Büro aufgesucht. Vor allem hat er gewusst, wo der Schlüssel des Tresors aufbewahrt wurde. Aus diesem verschwanden in jener Juninacht des Jahres 2017 um die 2000 Euro. Aber so genau weiß man das nicht. Denn die Abwicklung der Finanzen im Etablissement ist undurchsichtig. Es gibt mehrere Kassen. Denn auch Spielautomaten stehen im Haus. An denen kann im besten Falle mehr gewonnen werden, als im Automaten drin ist. So muss also eine Kasse existieren, aus der den Glücklichen der Restgewinn ausgezahlt werden kann. Dann werden auch Kondome geliefert und weiterverkauft. Auch dafür eine Kasse.

Vor allem die im Büro ankommenden Bilder der Überwachungskameras interessieren dann noch besonders. Sitzt hier ständig jemand vor dem Bildschirm? Es macht nicht den Eindruck. Häufig sei der Strom ausgefallen. Und wenn kein Strom, nützt die beste Überwachungskamera nichts. Auch die leitenden Herren des Dienstleistungsbetriebs werden bei dem Ortstermin befragt. Weil nicht alle des Deutschen mächtig sind, ist sogar eine Dolmetscherin bestellt worden.

Wer in dem Betrieb das
Sagen hat, bleibt unklar

Wer besitzt welchen Schlüssel? Und wer ist der Chef? Das ist den Herren selbst nicht so recht klar. Über allem flimmert der Bildschirm, der anzeigt, welche Liebesdienerinnen aktuell für Besuch bereitstehen. Das Foto einer jeden wechselt mit der Anwesenheitstabelle. Leicht bekleidet und auf High Heels strecken sie dem Betrachter Beine und den Allerwertesten entgegen. Die Gesichter sind nicht recht zu erkennen.

Nach dem Ortstermin begeben sich die Prozessbeteiligten ins Amtsgericht. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Er hat selbst in dem Etablissement gearbeitet. Die Tatnacht war sein letzter Arbeitstag. Er hat nachts um 3 Uhr die Schlüssel auf den Tisch gelegt und ist gegangen.

Die schon vor Ort kurz in Erscheinung getretenen Herren werden als Zeugen einvernommen. Der eine 53 Jahre alt, der andere 55 Jahre, Ersterer Gastronom von Beruf, der andere Taxifahrer. Bei der Überwachung des Betriebes haben sie sich abgewechselt. Wer von beiden hat das Sagen? Es bleibt unklar. Der Angeklagte hatte Ärger mit seinen Chefs. Begehrlichkeiten werden ihm nachgesagt. Angeblich hätte er auch gern die Dienste der Liebesdienerinnen in Anspruch genommen. In Geldnöten sei er gewesen, habe sich größere Beträge geliehen und nicht zurückgezahlt.

Offenbar hat der 53-Jährige, in enger Jeans und legerem Blouson samt Lederstiefeln auftretend, noch Weiteres gegen den Angeklagten auf Lager. Aber er rückt nicht damit heraus. Sonst müsse er selbst einen Rechtsanwalt nehmen, gibt der lebhafte Erzähler zum Besten. Der 55-Jährige ist da zurückhaltender. Ein grauer Anzug samt schwarzem Hemd und elegante Lederschuhe sind seine Dienstkleidung. Er wurde in der Diebstahlnacht alarmiert, kam dazu und sah sich die Bescherung vor Ort an. Er war es auch, der die Polizei rief.

Als all die Schilderungen auf eine von der Polizei aufgefundene Quittung zu sprechen kommen, die dem Angeklagten zum Verhängnis werden könnte, berät er sich kurz mit seinem Rechtsanwalt. Und beide ziehen dann die Notbremse. Der Einspruch gegen den Strafbefehl wird zurückgezogen. Und die Verhandlung, die einen tiefen Einblick in einen wichtigen Arbeitszweig der Gesellschaft gewährt hatte, ist damit eingestellt.

Diebstahl im Freudenhaus