Der Landeswahlausschuss hat alle eingereichten Landeslisten zugelassen. Erstmals können Wähler mit zwei Stimmen abstimmen und Jugendliche ab 16 Jahren teilnehmen.
Der Wahltermin steht am 8. März an.
Von Michael Maier
Der Landeswahlausschuss in Stuttgart hat unter Leitung von Landeswahlleiterin Cornelia Nesch alle 21 eingereichten Landeslisten für die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg zugelassen. Die Wahl findet am 8. März 2026 statt.
Neu auf dem Stimmzettel sind unter anderem das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die CDU-Konkurrenz von der Werteunion mit dem früheren AfD-Politiker Jörg Meuthen an der Spitze. Auch Freie Wähler kandidieren für den Landtag.
2500 Unterschriften für Landesliste
Andere Parteien, die bei der Bundestagswahl noch am Start waren, haben keine Kandidatur zustand gebracht, etwa das konservative „Bündnis Deutschland“ oder die linksradikale MLPD. Mindestens 2500 Unterschriften mussten für eine Landesliste gesammelt werden.
Die Parteien werden in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln erscheinen:
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
4. Freie Demokratische Partei (FDP)
5. Alternative für Deutschland (AfD)
6. Die Linke
7. FREIE WÄHLER
8. Die PARTEI (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative)
9. dieBasis (Basisdemokratische Partei Deutschland)
10. KlimalisteBW (Klimaliste Baden-Württemberg)
11. ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt)
12. Volt Deutschland (Volt)
13. Bündnis C - Christen für Deutschland
14. PdH (Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Fortschritt)
15. Partei für Verjüngungsforschung
16. BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit)
17, Die Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
18. PDR (Partei der Rentner)
19. PdF (Partei des Fortschritts)
20. Tierschutzpartei (PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ)
21. WerteUnion
24 Bewerber gestrichen
Auf neun der zugelassenen Landeslisten mussten insgesamt 24 Bewerber gestrichen werden, da für sie nicht die erforderlichen Zustimmungserklärungen mit Versicherungen an Eides statt zur Parteimitgliedschaft und/oder Wählbarkeitsbescheinigungen vorlagen.
Besonders interessant wird die Wahl, da erstmals ein neues Wahlrecht greift. Ähnlich wie bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler nun zwei Stimmen, mit denen sie einen Kandidaten im Wahlkreis und eine Partei wählen können. Zudem dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren an der Landtagswahl teilnehmen.
Listen ab 2. Februar öffentlich
Die zugelassenen Landeslisten- und Wahlkreisbewerber werden voraussichtlich ab dem 2. Februar 2026 im Internetangebot des Innenministeriums veröffentlicht.
Bei der Wahl entscheiden die Baden-Württemberger nicht nur über die Zusammensetzung des neuen Landtags, sondern indirekt auch über den künftigen Ministerpräsidenten. Amtsinhaber Winfried Kretschmann (Grüne) tritt nach drei Amtszeiten nicht mehr an. Als potenzielle Nachfolger gelten CDU-Landeschef Manuel Hagel und Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir.
Am 9. Januar haben auch die Sitzungen der Kreiswahlausschüsse stattgefunden, in denen über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge entschieden wurde. Über mögliche Beschwerden gegen diese Entscheidungen entscheidet der Landeswahlausschuss am 19. Januar 2026.